Volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer

 
Arbeitnehmende aus den acht neuen EU-Mitgliedstaaten erhalten in Deutschland ab dem 1. Mai die volle Freizügigkeit.
 
Das bedeutet für sie umfassenden Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Insbesondere benötigen sie bei einem inländischen Arbeitgeber in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr.




 
Freizügigkeit in der EU ist die Möglichkeit für ihre Bürgerinnen und Bürger, sich in allen Mitgliedstaaten frei bewegen zu können, dort leben und arbeiten zu können. Für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn, die 2004 der EU beigetreten sind, laufen mit der Freizügigkeit die sieben Jahre dauernden Übergangsbestimmungen aus. Für Bulgarien und Rumänien, die 2007 beigetreten sind, gelten die Übergangsbestimmungen noch.

Die Übergangsbestimmungen konnten alte Mitgliedsstaaten einführen, um den Arbeitsmarktzugang aus den Beitrittsländern zu beschränken. Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht. Denn Arbeitsuchende, die ein viel niedrigeres Lohnniveau gewohnt sind, wären geneigt, ihre Arbeit auch zu niedrigeren Löhnen, als in Deutschland üblich, anzubieten. Das hätte einen nicht unerheblichen Preisdruck auf die Arbeitskraft, zumal in Niedriglohnsektoren in Deutschland zur Folge haben können. Dabei konnte die Wirtschaft schon kaum das inländische geringqualifizierte Arbeitskräfteangebot aufnehmen. So galt es, mögliche Störungen auf dem Arbeitsmarkt abzuwenden.

 

 

 

Eine Chance für den deutschen Arbeitsmarkt

 
Der Arbeitsmarkt heute ist ein anderer, auch weil die Wirtschaft kräftig wächst. Das Bundesarbeitsministerium stellt somit folgende Rechnung auf: Viele Beschäftigte scheiden aus Altersgründen aus dem Erwerbsleben aus. In den kommenden Jahren etwa 200.000 Beschäftigte jährlich. Junge Menschen kommen wegen des demografischen Wandels aber nicht in der gleichen Größenordnung nach. Das Potential an gut qualifizierten, arbeitsuchenden Alleinerziehenden könnte 70.000 Stellen bedienen. Zudem wanderten in den letzten Jahren mehr Fachkräfte aus als ein. Die boomende Wirtschaft in Deutschland sucht aber händeringend Fachkräfte.
 
Die Freizügigkeit schätzt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen deswegen auch eher als Chance für den deutschen Arbeitsmarkt ein. Zumal Deutschland schon in der Vergangenheit erfolgreich Arbeitskräfte aus den 8 neuen Mitgliedsstaaten aufgenommen hat. Denn Deutschland hat im Zuge der wirtschaftlichen Anpassung dieser Staaten an die alten EU-Mitgliedstaaten schrittweise den Zugang zum Arbeitsmarkt gelockert: Sofern sich auf eine angebotene Stelle kein Inländer bewarb, konnte eine qualifizierte Arbeitskraft aus diesen Staaten die Stelle bekommen. Und seit 2009 fiel für Akademiker diese Vorrangprüfung bereits ganz weg.
 

Branchenmindestlöhne gegen den Preisdruck

 
So arbeiten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes heute schon 425.000 Bürger und Bürgerinnen aus den neuen Mitgliedstaaten in Deutschland. Die größte Gruppe darunter bilden 315.000 Polen. Die polnischen Nachbarn stellen damit nach den rund 365.000 Italienern bereits heute die zweitgrößte Gruppe unter den in Deutschland wohnenden Erwerbstätigen mit EU-Staatsbürgerschaft. Die größte Gruppe überhaupt kommen allerdings mit knapp 484.000 Menschen aus dem Nicht-EU-Land Türkei.
 
Dennoch kann es einen möglichen Preisdruck auf die Löhne in Niedriglohnsektoren geben. Denn neben der Chance auf Beschäftigung ist für Arbeitsuchende aus diesen Staaten die höhere Verdienstmöglichkeit  in Deutschland attraktiv. Um nun möglichen Preisdruck in Branchen mit niedrigen Löhnen zu verhindern, hat die Bundesregierung dort größtenteils bereits Mindestlöhne eingeführt. In der Zeitarbeit, die einen großen Bedarf an weiteren Arbeitskräften auch unterschiedlichster Qualifikation hat, ist die Bundesregierung gerade dabei, dies zu tun. 

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