Bei Infektionskrankheiten Meldewege verkürzen

 

 

 
Der EHEC-Erreger ist mittlerweile auf dem Rückzug. Das EHEC-Krisenmanagement hat funktioniert. Im Mai hielt der Erreger die deutschen Gesundheitsämter noch in Atem. Insbesondere gab es wegen der Meldewege von verschiedenen Seiten Kritik.
 
 

 

 
Im Infektionsschutzgesetz ist für meldepflichtige übertragbare Krankheiten ein konkretes Melde-Verfahren festgelegt:
 
Die kontinuierlich eingehenden anonymisierten Daten der Gesundheitsämter und Landesstellen werden ausgewertet und zeitnah an das Robert-Koch-Institut (RKI) weitergeleitet. Die in diesem Gesetz genannten meldepflichtigen Krankheiten müssen durch Ärzte und Labore unverzüglich – spätestens innerhalb von 24 Stunden – an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gesundheitsämter wiederum übermitteln wöchentlich an die Landesstellen. Die Übermittlung der Landesstellen ans Robert-Koch-Institut geschieht ebenfalls innerhalb einer Woche.
 
Aus dem Gesetz ergibt sich eine maximale Übermittlungsfrist vom Gesundheitsamt zum Robert-Koch-Institut von bis zu 16 Kalendertagen. Hinzu kommen noch die Zeiten, bis zum Aufsuchen des Arztes und zum Durchführen einer Labordiagnostik.
 
Die Labore generieren in der Regel beim Nachweis automatisch einen Meldebogen, der per Fax ans Gesundheitsamt gesendet wird. Ob die Meldung den vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Falldefinitionen entspricht, überprüft das Gesundheitsamt im Kontakt mit dem Arzt, dem Labor und eventuell dem Patienten. Danach geht die Meldung elektronisch an die Landesstelle und von dort ans RKI.
 
Dieses Vorgehen ist in allen Bundesländern gleich und wird bei allen Meldekategorien ähnlich durchgeführt.
 

Rascheres Melden notwendig

 
Das RKI registrierte im Laufe der EHEC-Krise zwar immer zügigere Meldungen von Neuinfektionen mit dem EHEC-Erreger. Bundesgesundheitsminister Bahr forderte gleichwohl, dass das Meldeverfahren an die modernen Kommunikationsmöglichkeiten angepasst werden müsse. Es sei nicht wirklich verständlich, warum in einer solchen Situation wichtige Meldungen sogar per Post verschickt würden, so der Minister.
 
Darauf beschloss die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, dass die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden Vorschläge für eine Verbesserung des Meldesystems erarbeiten solle. Ziel sei, alle sinnvollen technischen Möglichkeiten zu nutzen, um vollständige tagesaktuelle Zahlen zu erhalten.
 
Durch das jetzt in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" werden sich die Meldefristen verkürzen.
 
 

EHEC 

 
Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) sind bestimmte krankheitsauslösende Stämme des Darmbakteriums Escherichia coli benannt nach dem Entdecker des Erregers Theodor Escherich. Enterohämorrhagisch (entero von altgriechisch enteron – Darm und hämorrhagisch für Blutung) deutet an, dass EHEC beim Menschen blutige Durchfallerkrankungen (enterohämorrhagische Colitis) auslösen können.Der Erreger und die von ihm verursachten Infektionserkrankungen treten weltweit auf. Das Hauptreservoir des Erregers bilden Wiederkäuer, vor allem Rinder, aber auch Schafe und Ziegen, in deren Darm sie regelhaft vorkommen, ohne bei ihnen Erkrankungen auszulösen.

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