Die CDU (Frauen Union) fordert die Landesregierung auf, die Angleichung der Lehrerstundenzuweisung im GTS-Bereich auf 0,08 Stunden/Schüler (entspricht 100%) für alle Ganztagsschulen (GTS) umgehend vorzunehmen.
Begründung:
Nach einem festen Schlüssel im sogenannten Klassenbildungserlass (RdErl. d. MK v. 7.7.2011 – 15 – 84001/3) errechnet sich der Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung des Ganztagsangebotes. Derzeit werden die Ganztagsschulen mit 75 % des Zusatzbedarfes nach Nr. 5.1 des Klassenbildungserlasses ausgestattet. Ganztagsschulen der ersten Stunde, denen bereits vor der Umstellung der Berechnungsgrundlage einen Zusatzbedarf von 100% zugewiesen wurden, erhalten Besitzstand (vgl. Hintergrundinformation zum Ganztagsschulerlass – FAQ – Frage Nr. 5 a, S. 13, Stand: August 2016).
Für jede/jeden Schülerin/Schüler, die/der an einem GTS-Angebot teilnimmt, erhalten anerkannte GTS 0,08 Stunden als Zusatzbedarf bei ihren Lehrersollstunden zugewiesen (= 100 % der zusätzlichen Lehrerstunden im GTS-Bereich).
D.h. Schulen, die vor 2004 Ganztagsschulen geworden sind, erhalten 0,08 Lehrerstunden (= 100 %) pro Schülerin/Schüler, die an einem GTS-Angebot teilnehmen.
Schulen, die nach 2004 Ganztagsschulen wurden, erhalten nur 75 %, d.h. 0,06 Lehrerstunden pro Schülerin/Schüler, die an einem GTS-Angebot teilnehmen.
Diese Ungleichbehandlung der Ganztagsschulen muss aufgehoben und beseitigt werden.
Votum der Antragskommission: