Vergewaltigungstaten sind in erster Instanz immer vor dem Landgericht zu verhandeln und eine bessere personelle Ausstattung (mehr Richterstellen) in der Justiz

Jede Vergewaltigungstat muss in erster Instanz vor dem Landgericht angeklagt werden.

Annahme mit Änderung (21.04.2022)

 

Der Kreisparteitag der CDU Ammerland fordert die CDU Niedersachsen auf, sich dafür einzusetzen, dass Vergewaltigungsdaten in erster Instanz immer vor dem Landgericht zu verhandeln sind. Eine entsprechende personelle Ausstattung ist sicherzustellen.

 

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