Europäische Sanktionen:Schneller,schärfer, automatisierter

 

 

Europäische Sanktionen: Schneller, schärfer, automatisierter

Deutsch-französische Erklärung: Den präventiven und korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspaktes stärken

Europa ist in Bewegung: Der europäische Stabilitätspakt soll reformiert, die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU gestärkt werden. Deutschland und Frankreich haben sich am 18. Oktober 2010 in einer Erklärung auf gemeinsame Positionen geeinigt, um an einem Strang zu ziehen und die notwendigen Reformen voranzubringen.

Der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter begrüßte die Einigung zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes: „Das ist ein guter Tag für die dauerhafte Stabilitätskultur innerhalb der Eurozone und darüber hinaus. Wir sind sehr zufrieden mit den Ergebnissen. Darüber hinaus hat sich Europa als handlungsfähig erwiesen. Handlungsfähigkeit bedeutet die Bereitschaft zu haben, für mehr Stabilität in Europa einzutreten. Motor dafür ist auch eine gute deutsch-französische Abstimmung gewesen. Ohne die funktionsfähige deutsch-französische Achse wäre es gestern nicht zu einer Einigung gekommen.“

Scharfe Sanktionen, robuster Krisenbewältigungsrahmen

Frankreich schloss sich am 18. Oktober 2010 der deutschen Forderung an, strengere Sanktionen auch in den relevanten europäischen Verträgen fest zu verankern. So sollen Mitgliedstaaten, die die Grundprinzipien der Wirtschafts- und Währungsunion [GLOSSAR] schwerwiegend verletzen, mit einer Aussetzung ihrer Stimmrechte bestraft werden. Ein weiteres Ziel Deutschlands und Frankreichs ist es, einen „robusten Krisenbewältigungsrahmen“ in den Verträgen festzulegen. Dazu soll der Präsident des Europäischen Rates in enger Abstimmung mit den Mitgliedern des Rates bis März 2011 konkrete Vorschläge machen. Erklärte Absicht ist es, klare Regeln für ein geordnetes Krisenmanagement zu definieren. Sie sollen gewährleisten,

  • dass es Vorkehrungen gibt, private Gläubiger – zum Beispiel Banken – bei Krisen angemessen an deren Bewältigung zu beteiligen, und
  • dass Mitgliedstaaten koordinierte Maßnahmen ergreifen können, um die finanzielle Stabilität der Euro [GLOSSAR]-Zone als Ganze zu sichern.

Schnell umsetzbar: Sanktionen im Rahmen der Haushaltsüberwachung

Die Vertragsänderungen sollen nach den deutsch-französischen Vorstellungen bis 2013 umgesetzt werden. Vorgeschlagen wurden aber auch Maßnahmen, die schneller greifen können, da keine Änderung der europäischen Verträge notwendig ist. Eine zentrale Rolle spielt für Deutschland und Frankreich eine wirksamere Haushaltsüberwachung der Mitgliedstaaten. Schnellstmöglich soll hierbei ein größeres Spektrum an Sanktionen angewandt werden. Beide Länder wollen diese Sanktionen stärker automatisieren – beide Länder unterstrichen aber auch, dass die Aufgaben der verschiedenen EU-Organe und das institutionelle Gleichgewicht dabei respektiert werden müssen. Die deutsch-französische Erklärung setzt an zwei Punkten an:

  • Zum einen geht es um die Möglichkeit, präventiv einzugreifen, wenn ein Staat nicht ausreichend seinenHaushalt [GLOSSAR] konsolidiert. Das ist der Fall, wenn der Konsolidierungspfad eines Landes „in besonders signifikanter Weise“ von den europäischen Vorgaben abweicht. Nach Vorstellungen Frankreichs und Deutschlands sollte der Rat künftig stufenweise Sanktionen in Form von verzinslichen Einlagen gegen Mitgliedstaaten verhängen können. Der Rat muss für die Sanktion mit qualifizierter Mehrheit stimmen.
  • Zum anderen geht es darum, wirksamer korrektiv eingreifen zu können. Wenn ein Defizitverfahren gegen einen Mitgliedsstaat eröffnet wird, sollte der Rat künftigautomatische Sanktionen mit verabschieden. Sie greifen sofort, wenn der betroffene Staat innerhalb von sechs Monaten die notwendigen Vorgaben nicht umgesetzt hat. Für die Entscheidung benötigt der Rat ebenfalls eine qualifizierte Mehrheit. Er behält so die Entscheidungsgewalt zu Beginn, löst aber damit ein Verfahren mit automatisierten Mechanismen aus.

Die schärferen Sanktionen stärken sowohl den präventiven als auch den korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Eingebettet sind die Vorschläge in die Überlegungen, wie wirtschaftliche Ungleichgewichte überwacht werden sollen. Ergänzend schlagen beide Länder vor, dass alle Fälle, in denen dauerhafte Ungleichgewichte in den überwachten Mitgliedstaaten festgestellt werden, an den Europäischen Rat zur Diskussion zu übermitteln sind.

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