Wie viele leben am 09.Mai 2011 in Deutschland?

 

Mit dem Zensus 2011 wird ermittelt, wie viele Menschen am Stichtag 9. Mai 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, in den einzelnen Bundesländern sowie in den Städten und Gemeinden leben, wie sie wohnen und arbeiten.
 
Die  Europäische Union schreibt ihren Mitgliedstaaten ab 2011 im Zehnjahresrhythmus einen solchen Zensus vor. Auch die Vereinten Nationen empfehlen, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Weltweit beteiligen sich mehr als 200 Staaten und Gebiete an der aktuellen Zensusrunde.
 

 

 

 

Warum gibt es die Volkszählung?

 
Ein zentrales Ergebnis der Zählung wird die amtliche Einwohnerzahl sein. Diese ist  für viele Entscheidungen und Planungsprozesse in Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch in der Wirtschaft, der Verwaltung und der Wissenschaft eine unerlässliche Grundlage.
 
Die amtlichen Einwohnerzahlen sind Basis für den Länderfinanzausgleich, die Bundestagswahlkreise oder die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat.
 
Ein zweites wesentliches Ziel des Zensus ist es, Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben zu gewinnen. Wie viele Erwerbstätige gibt es, wie viele Menschen davon sind selbstständig? Wo werden in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult? Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland und wie sind sie ausgestattet? Um diese Fragen zu beantworten, braucht man genaue und aktuelle Strukturdaten.
 
Die derzeitigen Zahlen basieren noch auf statistischen Fortschreibungen der Ergebnisse der letzten Volkszählungen, die zuletzt 1987 in der Bundesrepublik Deutschland und 1981 in der DDR stattfanden. Sie sind deshalb wenig genau. Experten schätzen, dass die tatsächliche Bevölkerungszahl Deutschlands insgesamt wahrscheinlich um ca. 1,3 Millionen Menschen geringer ist als bisher angenommen.
 



 

Wie wird gezählt?

 
Beim Zensus 2011 wird erstmals ein für Deutschland neues Verfahren angewandt. Statt wie bei den bisherigen Volkszählungen alle Einwohner zu befragen, werden nun hauptsächlich Daten genutzt, die in Registern der Verwaltung vorhanden sind. Die Mehrheit der Bevölkerung wird vom Zensus praktisch nichts merken. Das Zensusgesetz 2011 legt fest, welche konkreten Daten aus welchen Verwaltungsregistern herangezogen werden dürfen. In erster Linie sind das die Melderegister der Kommunen, die Register der Bundesagentur für Arbeit und Daten der Vermessungsverwaltung. so hat die Verwaltung weniger Aufwand und Bürgerinnen und Bürger werden kaum mit Nachfragen belastet.
 
Nur rund zehn Prozent der Einwohner werden in eine "Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis" einbezogen. Für diese Befragung besucht eine Interviewerin oder ein Interviewer die Einwohner und befragt sie. Der jeweilige Termin wurde den zu Befragenden ein bis zwei Wochen vor dem Zensusstichtag, dem 9. Mai 2011, schriftlich angekündigt.
 
Für die Gebäude- und Wohnungszählung werden alle rund 17,5 Mio. Eigentümer von Wohnraum per Post Fragebogen zu Wohngebäuden und Wohnungen erhalten. Ab dem 9. Mai 2011 steht ihnen auf der Seite www.zensus2011.de auch ein Online-Fragebogen zur Verfügung.
 
Ansonsten werden die Grunddaten zur Gesamtbevölkerung aus den genannten Registern übernommen und statistisch ausgewertet. Anonymisiert fließen sie in verlässliche neue Planungsdaten zur Bevölkerungsstruktur ein.
 
Hierbei wird neben dem Statistikgeheimnis das vom Bundesverfassungsgericht festgelegte "Rückspielverbot" beachtet. Danach dürfen die für die Statistik erhobenen Daten nicht an die Verwaltung gegeben werden.

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