Bis 2020 soll sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung mehr als verdoppeln. Um dies möglich zu machen, hat die Bundesregierung eine Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg gebracht. Sie ist ein Baustein für die Energiewende der Bundesregierung. Denn das derzeitige Energieversorgungssystem ist für sehr hohe Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung nicht ausgelegt. Deshalb müssen die "Bio"-Stromanlagen an den Markt herangeführt und in das System integriert werden.
Bis 2020 soll sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung mehr als verdoppeln. Um dies möglich zu machen, hat die Bundesregierung eine Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg gebracht. Sie ist ein Baustein für die Energiewende der Bundesregierung. Denn das derzeitige Energieversorgungssystem ist für sehr hohe Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung nicht ausgelegt. Deshalb müssen die "Bio"-Stromanlagen an den Markt herangeführt und in das System integriert werden.
Wahlweise möglich: eine Marktprämie
Das EEG sieht eine optionale Marktprämie vor. Das funktioniert so: Bisher bekommen Anlagenbetreiber stets einen festen Betrag, die sogenannte Einspeisevergütung, wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einspeisen – egal ob der Strom gebraucht wird oder nicht. Egal, ob er je nach Nachfrage, gerade billig oder teuer ist.
Derjenige Anlagenbetreiber, der das neue Marktprämien-Modell wählt, speist seinen Strom nicht einfach ins Netz ein, sondern verkauft ihn an der Börse. Am Monatsende erhält er als Marktprämie die Differenz zwischen der EEG-Einspeisevergütung und dem durchschnittlichen Börsenpreis. Er wird jeden Monat nachträglich ermittelt. So hat der Anbieter einen Anreiz, Energie zu speichern und erst dann abzugeben, wenn der Bedarf groß und die Preise entsprechend hoch und über dem Durchschnittspreis liegen: Aussicht auf zusätzlichen Gewinn.
Stark vereinfacht: das Vergütungssystem
Das Vergütungssystem wird mit der Novelle des EEG einfacher und transparenter. Künftig gibt es nur noch eine Grundvergütung und zwei Rohstoffvergütungsklassen. Wie viel der Anlagenbetreiber bekommt, hängt vom Energiegehalt des jeweiligen Rohstoffs ab. Die Vergütung steigt dort, wo sie bislang nicht ausreicht: etwa bei Offshore-Wind, bei der Wasserkraft und der Erdwärme. Überförderungen und Mitnahmeeffekte dagegen werden begrenzt. Beispielsweise will die Bundesregierung die Vergütung bei Photovoltaik künftig schon halbjährlich anpassen.
In geringem Umfang: Strompreiserhöhung
Jede Kilowattstunde Strom, die aus erneuerbaren Energien produziert wird, wird vom Staat vergütet. Die Kosten dafür werden durch die sogenannte EEG-Umlage auf die Stromkunden umgelegt. Im Jahr 2010 ergab die Umlage zusätzliche Stromkosten in Höhe von 6,50 im Monat für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowatt im Jahr.
Das EEG verstehen
Mit dem EEG soll erreicht werden, dass immer mehr Stromerzeuger in erneubare Energien investieren und Anlagen bauen. Damit sie sicher sein können, dass sich solche Investitionen lohnen, legt das EEG fest, dass:
- Anlagebetreiber 15 bis 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für ihren erzeugten Strom bekommen. Die Vergütungssätze sind nach Technologie und Standorten unterschiedlich und
- Netzbetreiber zur vorrangigen Abnahme von "Ökostrom" verpflichtet sind.
Die Förderung der umweltfreundlichen Energieträger wird auf die Stromkunden umgelegt. Diese EEG-Umlage ist der Teil des Strompreises. Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Ertrag, den der Strom aus erneuerbaren Energien am Markt (Strombörse) einbringt, und den Vergütungssätzen, die anfänglich den Anlagenbetreibern gezahlt wurden.
Die Umlage für das Jahr 2011 beträgt 3,530 Cent pro Kilowattstunde. Für die stromintensive Wirtschaft gibt es Entlastungen.