Als Schulferien (von lat. feriae „Festtage“) wird meist ein längerer Zeitraum bezeichnet, in denen an einer Schule kein Unterricht stattfindet. Diese Art von Ferien erstreckt sich über unterschiedliche Zeiträume eines Schuljahres, wobei am längsten die Sommerferien dauern.

Für Lehrer gelten die Schulferien nicht als Urlaub, sondern als unterrichtsfreie Zeit. In diesen Zeiten sollen Fortbildungen, Tagungen und Konferenzen stattfinden. Darüber hinaus werden die Schulferien zum Abbau der im Schuljahr angesammelten Überstunden genutzt. Lehrern steht wie allen Beamten ein Erholungsurlaub zu, der jedoch in den Ferien genommen werden muss.

 

Festlegung der Termine und ihre Dauer [Bearbeiten]

Die Zuständigkeit für die Festlegung der Ferientermine variiert von Staat zu Staat. Für die aktuellen Ferientermine sei darum auf die in den Weblinks aufgeführten Veröffentlichungen der offiziellen Stellen verwiesen.

In Deutschland umfassen die Schulferien aufgrund des „Hamburger Abkommen“ vom 28. Oktober 1964 insgesamt 75 Werktage (davon 12 Samstage).[3] Die Ferienzeiten selbst legen die einzelnen Bundesländer entweder dauerhaft fest oder variieren sie in Absprache mit anderen Ländern aus verkehrs- und urlaubstechnischen Gründen von Jahr zu Jahr. Koordiniert werden die Ferientermine durch die Kultusministerkonferenz. Auf den deutschen Inseln SyltFöhrAmrumHelgoland und den Halligen sowie auf allen ostfriesischen Inseln gelten Sonderregelungen.[4][5] In den Gemeinden Hirschhorn und Neckarsteinach im Süden von Hessen gelten aufgrund des Verlaufs der Bundesländergrenze die Baden-WürttembergischenFerientermine.

In Österreich werden die Ferientermine vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur festgelegt.

In der Schweiz werden die Ferientermine von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren festgelegt.

In Liechtenstein werden die Ferientermine in dem vom liechtensteiner Schulamt herausgegebenen amtlichen Ferienkalender festgelegt. Er orientiert sich dabei an den Schweizer Ferienterminen.

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