Zum zweiten Mal findet in der Stadt Oldenburg die Wahl eines Behindertenbeirates statt. Kandidaten können sich noch bis zum 8. Oktober 2011 bewerben. Ein Gebärdensprachen-Film informiert über die Wahl, die am Sonntag, 30. Oktober 2011, von 11.15 bis 15.30 Uhr in der Volkshochschule stattfindet. An diesem Tag können alle wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen aus Oldenburg Kandidatinnen und Kandidaten in den Behindertenbeirat wählen.
Der Behindertenbeirat der Stadt tritt für die Interessen aller Menschen mit Behinderung ein. Ziel ist die Verwirklichung der behindertenpolitischen Ziele Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe. Der Behindertenbeirat hat bis zu 9 Mitglieder.
- Hier sehen Sie den Gebärdensprachen-Film zur Behindertenbeiratswahl 2011 »
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind:
- behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Oldenburg haben
- wählbar sind auch Eltern beziehungsweise gesetzliche Vertreter von Minderjährigen mit einer Behinderung.
Wo können sich Kandidaten bewerben?
Für eine Kandidatur senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis spätestens 8. Oktober 2011 (Datum des Poststempels) an den
Wahlvorstand - Behindertenbeirat -
Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg
Rummelweg 18
26122 Oldenburg
oder per E-Mail an:
gesundheitsamt@stadt-oldenburg.de
Wir benötigen folgende Angaben:
- Name
- Geburtsdatum
- Adresse
- Telefonnummer
- Art der Behinderung
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
Bitte senden Sie uns für die Bekanntmachung einen kurzen Text (höchstens 1.000 Zeichen) mit den Beweggründen Ihrer Kandidatur: Warum kandidiere ich für den Behindertenbeirat? Was will ich in diesem Ehrenamt erreichen?
Zwecks Kandidatenfoto wird sich nach Eingang Ihrer Bewerbung der Wahlvorstand beziehungsweise das Gesundheitsamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind:
- behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Oldenburg haben.
- Wahlberechtigt sind auch Eltern beziehungsweise gesetzliche Vertreter von unter 16-jährigen Personen mit einer Behinderung.
Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis. Eine Vertretung zur Stimmabgabe ist durch Vorlage einer Vollmacht und des Schwerbehindertenausweises des zu Vertretenden möglich. Die vertretungsberechtigte Person muss sich mit dem Personalausweis ausweisen. Die Bestellungsurkunde eines Betreuers für Vertretung in Rechts-, Antrags- oder Behördenangelegenheiten steht der Vollmacht gleich.
Ablauf zur Wahl des Behindertenbeirats am 30. Oktober 2011
- 11 Uhr: Begrüßung und Eröffnung durch Dagmar Sachse, Sozialdezernentin
- 11.15 bis 15.30 Uhr: Versammlungswahl
- circa 16.30 Uhr: Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch Dagmar Sachse, Sozialdezernentin
Gebärdensprachdolmetscher sind anwesend.
Zur Wahl bitte unbedingt mitbringen
- einen gültigen Schwerbehindertenausweis
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Betreuerausweis
Weitere Informationen zur Wahl
- im ServiceCenter unter Telefon 0441 235 4444
- per Fax unter 0441 235 8620
- per E-Mail unter gesundheitsamt@stadt-oldenburg.de
- im Flyer zur Wahl des Behinderbeirats der Stadt Oldenburg