Zehn Euro mehr für Grundsicherungsempfänger ab 1.Januar 2012

 

 

 


Die Grundsicherung für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2012 um insgesamt zehn Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 374 Euro.
 
Im Gesetz über die Neugestaltung von Leistungen für Langzeitarbeitslose (Sozialgesetzbuch, SGB XII) wurde festgelegt, dass die Regelsätze jährlich überprüft und fortgeschrieben werden. Das Kabinett hat die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zustimmend zur Kenntnis genommen.
 

Mehr Geld für Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger und Kleinkinder

 
Gegenüber dem Jahr 2011 bekommt also ein alleinstehender Erwachsener nun 374 Euro monatlich (2011 waren es 364 Euro). Die Fortschreibung gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
 
Für Kinder im Alter von sechs bis unter 14 Jahren (Stufe 5) und Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (Stufe 4) bleiben die Sätze unverändert (251 Euro und 287 Euro). Für sie gilt die Besitzschutzregelung. Die zum 1. Januar 2011 ermittelten Bedarfe liegen unterhalb der bis Jahresende 2010 gezahlten Beträge – das heißt, diese Leistungen hätten eigentlich gekürzt werden müssen, was aber nicht gewollt ist.
 
Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr 2012 (+ Veränderung gegenüber 2011)
 
Regelbedarfsstufe 1             374 Euro   + 10 Euro (Alleinlebend)
Regelbedarfsstufe 2             337 Euro   + 9 Euro (Paare/Bedarfsgemeinschaften)
Regelbedarfsstufe 3             299 Euro   + 8 Euro (Erwachsene im Haushalt anderer)
Regelbedarfsstufe 4             287 Euro   (unverändert, Besitzschutzregelung)
die Regelbedarfsstufe 5        251 Euro   (unverändert, Besitzschutzregelung)
die Regelbedarfsstufe 6        219 Euro   + 4 Euro (Kinder von 0 bis 6 Jahre)
 

Bildungspaket für Kinder und Jugendliche

 
Damit Kinder und Jugendliche bei Klassenausflügen und im Sport mit machen können, gibt es für sie das Bildungspaket. Wenn es in der Schule mit dem Lernen nicht so klappt, kann Nachhilfe beantragt werden. Rund 2,5 Millionen Kinder aus ärmeren Familien können die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen.
 
Zuständig bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (also bei Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sind die Kreise und kreisfreien Städte. Deren Aufgaben nehmen in der Regel die Jobcenter wahr.
 
Nicht zuständig sind die Jobcenter für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen hier den richtigen Ansprechpartner.
 

Der Bund gibt mehr Geld, um die Existenzgrundlagen zu sichern

 
Die Fortschreibung der Regelbedarfssätze erfolgt nach statistischen Berechnungen. Dabei wird ein Misch-Index zugrundegelegt. Dieser orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Ab 2014 soll diese Berechnung durch die "laufende Wirtschaftsrechnung" als Berechnungsgrundlage für die Regelsätze abgelöst werden.
 
Im Bereich des SGB XII (Sozialhilfe) entstehen jährlich Mehrausgaben von insgesamt rund 153 Millionen Euro für Länder und Kommunen. Nach geltendem Recht beteiligt sich der Bund an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr 2012 mit einem Anteil von 16 Prozent an den Nettoausgaben des Vorvorjahres. Das sind rund 18 Millionen Euro.
 
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergeben sich Mehrausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von 570 Millionen Euro im Jahr 2012. Davon entfallen 540 Millionen Euro auf den Bund und 30 Millionen Euro auf die Kommunen.

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