Voraussichtlich am 1.November ändert sich die Rechtslage für den Gründungszuschuss von Arbeitslosengeld-I-Berechtigten:
Der bisherige Rechtsanspruch entfällt und der Gründungszuschuss wird zu einer Ermessensleistung, was die Beantragung erschwert. Die Existenzgründungs-Agentur für Frauen (EFA) berät Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I, die sich mit einer Existenzgründung beschäftigen.
Termine gibts unter Tel. 235 20 16 oder
www.efa-oldenburg.de