Durchbruch beim Euro-Gipfel

 

 

Mit dem Euro-Gipfel am 26. Oktober 2011 ging ein Verhandlungsmarathon der europäischen Staats- und Regierungschefs und deren Finanzminister zu Ende, der sich über mehrere Tage und unterschiedliche Gremien erstreckte. Im Fokus der Zusammentreffen standen die Beratungen zu weiteren Schritten zur Lösung der Staatsschuldenkrise in Europa. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind weitreichend.




Insgesamt wurden fünf große Schritte vereinbart:

nachhaltige Lösung für Griechenland 
höheres Kernkapital für Banken 
Optimierung des Rettungsschirms EFSF 
konsequente Sparprogramme für Spanien und Italien 
bessere wirtschafts- und finanzpolitische Koordinierung 

 
In allen fünf Handlungsfeldern gibt es Fortschritte, die dabei helfen können, das Vertrauen von Bürgern und Investoren in die langfristige Stabilität der Eurozone nachhaltig zu festigen:
 

Schuldenschnitt von 50 Prozent für Griechenland

 
Um die Staatsverschuldung Griechenlands bis 2020 auf eine Quote von 120 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zurückzuführen, haben sich die privaten Gläubiger – Banken und Versicherungen – dazu bereit erklärt, dem Land 50 % seiner Schulden freiwillig zu erlassen. Dieser Schuldenerlass wird umgesetzt, indem die privaten Gläubiger Anfang 2012 ihre Griechenland-Anleihen mit einem nominellen Abschlag von 50 % des Nennwerts umtauschen. Die Euro-Staaten und der Internationale Währungsfonds (IWF) begleiten den Prozess weiterhin mit einem Reform- und Unterstützungsprogramm für Griechenland.
 

Rekapitalisierung der Banken

 
Um sich gegen die Folgen eines Schuldenschnitts bei Griechenland und weitere Turbulenzen abzusichern, sollen die wichtigsten europäischen Banken ihre Risikorücklagen vergrößern und bis Juni 2012 ihre Eigenkapitalposition auf 9 % Kernkapital anheben. Dafür sind laut der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) 106 Milliarden Euro nötig. Die deutschen Banken müssen sich knapp 5,2 Milliarden Euro beschaffen. Die Bundesregierung hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Rekapitalisierung in erster Linie auf dem Kapitalmarkt bzw. über die Eigentümer stattfinden soll; erst in einem zweiten Schritt sollten nationale Mittel hinzugezogen werden. Sollten die Staaten die dafür erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung haben, können sie sich dafür bei der EFSF refinanzieren.
 

Stärkung des Euro-Rettungsfonds EFSF

 
Damit der Euro-Schutzschirm seine Aufgaben voll und ganz wahrnehmen kann, wird die Schlagkraft des EFSF erheblich optimiert, ohne eine Aufstockung der zugrundeliegenden Garantien notwendig zu machen und ohne Zugriff auf Mittel der Europäischen Zentralbank (EZB). Einerseits kann der EFSF dabei als Versicherung für die Staatsanleihen von bestimmten Euro-Ländern zum Einsatz kommen und andererseits arbeiten die Euro-Staaten an einem zweiten Modell in Form eines Sonderfonds zum Ankauf von Staatsanleihen, an dem sich auch andere private oder öffentliche Investoren beteiligen können. Die vereinbarten Optionen ermöglichen eine effizientere Nutzung des EFSF, der zukünftig flexibel auf unterschiedliche Instrumente zugreifen kann.
 

Sparprogramme für Italien und Spanien

 
Die Staats- und Regierungschefs treten für konsequente Haushaltsdisziplin und die Beschleunigung von Strukturreformen für Wachstum und Beschäftigung ein. Spanien hat besondere Anstrengungen unternommen, um die Nachhaltigkeit seiner öffentlichen Finanzen und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft zu stärken. Italien hat weitreichende Zusagen in Bezug auf Strukturreformen abgegeben, um die Staatsverschuldung auf 113 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu senken, unter anderem durch die Verlängerung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Für Griechenland beschlossen die Euro-Regierungschefs eine dauernde Überwachung des Reformprogramms durch Experten europäischer Institutionen und des Internationalen Währungsfonds. Portugal und Irland werden ihre Reformprogramme im Rahmen der Hilfsprogramme fortsetzen.
 

Bessere wirtschafts- und finanzpolitische Koordinierung

 
Um die Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion weiter zu stärken, haben sich die Staaten des Euro-Währungsgebiets verpflichtet
  • nationale Schuldenbremsen in nationales Recht, möglichst Verfassungsrecht bis Ende 2012 aufzunehmen,
  • nationale Budgets auf der Basis von unabhängigen Prognosen zu erstellen,
  • die nationalen Parlamente einzuladen, auf EU-Ebene beschlossene Empfehlungen zur Umsetzung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik zu berücksichtigen,
  • die Kommission und die anderen Eurozonenstaaten vor Annahme großer finanz- oder wirtschaftspolitischer Reformen zu konsultieren und
  • die Empfehlungen der Kommission hinsichtlich der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts einzuhalten.

Die neuen Vereinbarungen sind entscheidende Schritte zur Stabilisierung der Eurozone und zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise.

Inhaltsverzeichnis
Nach oben