Die Approbationsordnung für Ärzte wird geändert. Ziel ist, mehr Medizinstudenten für das Hausarzt-Dasein zu begeistern. Ein entzerrter Ablauf des Staatsexamens soll sie entlasten. Die Allgemeinmedizin soll in der Ausbildung einen höheren Stellenwert erhalten.
Besonders in ländlichen Regionen zeichnet sich ein Mangel an Hausärzten ab. Nicht nur die Menschen werden älter, sondern auch deren Ärzte.
Im Land Brandenburg sind 23 Prozent der Hausärzte 60 Jahre und darüber. Aber auch in anderen Regionen in Deutschland sieht es nicht besser aus.
Die Approbationsordnung für Ärzte wird vom Bundesministerium für Gesundheit auf der Basis der Bundesärzteordnung erlassen. In der Approbationsordnung wird die Zulassung zum Arztberuf geregelt. Dazu gehören die Ausbildung oder auch die Bedingungen für staatliche Prüfungen.
Praktisches Jahr ohne Prüfungsstress
Der schriftliche Teil der Ärztlichen Prüfung wird vor das Praktische Jahr verlegt. Damit können sich angehende Ärztinnen und Ärzte während des Praktischen Jahres auf die klinisch-praktische Tätigkeit konzentrieren, ohne sich gleichzeitig auf schriftliche Prüfungen vorzubereiten.
Außerdem muss das Praktische Jahr nicht mehr am Lehrkrankenhaus der Heimatuniversität absolviert werden. Das soll künftig an jedem geeigneten Krankenhaus möglich sein. Krankenhäuser können so frühzeitig Nachwuchs an ihr Haus binden.
Mehr Allgemeinmedizin im Studium
Um mehr Ärzte für eine spätere Niederlassung als Hausärzte zu gewinnen, soll die Allgemeinmedizin eine größere Bedeutung bekommen. Universitäten werden verpflichtet, zunächst zehn Prozent der Studierenden für das Praktische Jahr einen Platz in der Allgemeinmedizin anzubieten. Nach einer Übergangsfrist steigt die Quote auf zwanzig Prozent.
Damit sie Familie und Studium besser vereinbaren können, ist es in Zukunft möglich, das Praktische Jahr in Teilzeit zu absolvieren.
Gelöbnis aus der Berufsordnung
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen, weder aufgrund einer etwaigen Behinderung noch nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meiner ärztlichen Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldigen Achtung erweisen. Diese alles verspreche ich auf meine Ehre.
Quelle: Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Fassung 2011