Gründungszuschuss für Arbeitslose erfolgreich

 

 

Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur entwickelt sich zu einer Erfolgsgeschichte: Vier von fünf Arbeitslosen waren eineinhalb Jahre nach der Existenzgründung weiterhin selbstständig. Eine Mehrheit erzielte dabei ein existenzsicherndes Einkommen. Zudem beschäftigten diese Gründer durchschnittlich zwei Arbeitnehmer. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die meisten mit dem Gründungszuschuss geförderten Gründer konnten von dem Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Nachbesserung in der Absicherung nötig

Über 99 Prozent hatten zudem eine Krankenversicherung. Es gab jedoch auch Lücken in der Absicherung: So versicherten sich nur gut die Hälfte der Geförderten freiwillig weiter gegen Arbeitslosigkeit. Jeder Siebte gab an, über keinerlei Altersvorsorge zu verfügen.

Die Wissenschaftler empfehlen Gründern deshalb, bereits in der Konzeptionsphase die Kosten für eine ausreichende Absicherung in ihre Kalkulation einzubeziehen. Reichen die geplanten Einnahmen aus, um neben den Betriebs- und Personalkosten auch die Absicherung zu finanzieren, so könnten die Gründer diese Kosten später auch eher leisten. Wenn hingegen die geplanten Einnahmen diese Kosten nicht abdeckten, sollte von einer Existenzgründung vielleicht doch Abstand genommen werden.

Gründungszuschuss gliedert am schnellsten wieder ein

Die mit dem Gründungszuschuss Geförderten waren vorher durchschnittlich 2,8 Monate arbeitslos. Innerhalb von drei Monaten beendeten über 70 Prozent ihre Arbeitslosigkeit. Damit hatten sie sich sehr viel schneller selbstständig gemacht als die vormaligen Ich-AG-Gründer (8,2 Monate) oder Übergangsgeld-Gründer (6,8 Monate). Hier beendeten die Gründer lediglich zu 36 Prozent ihre Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten.

Der Anteil der Gründerinnen lag bei 35 Prozent. Das entspricht etwa dem Frauenanteil von 37 Prozent gemessen an allen Existenzgründern, wie aus dem Gründungsmonitor der Kreditanstalt für Wiederaufbau 2010 hervorgeht. Damit wurden mit diesem Instrument Frauen weder benachteiligt noch bevorzugt.

Die doppelte Dividende

Der Gründungszuschuss erwies sich als von doppeltem Vorteil: Der Gründer beendete nicht nur seine Arbeitslosigkeit. Er hat zusätzlich anderen Arbeitsuchenden eine Beschäftigung geschaffen.

Gut 19 Monate nach der Gründung beschäftigte mehr als jeder dritte der geförderten Männer mindestens einen Mitarbeiter. Bei den Frauen war gut jede vierte zu dem Zeitpunkt Arbeitgeberin. Damit beschäftigten die Gründerinnen und Gründer im Durchschnitt 3,9 bzw. 4,1 Menschen im Westen und 2,7 bzw. 4,0 Menschen im Osten jeweils in Voll- und Teilzeit. Umgerechnet entsprach das 1,6 bis 2,8 Vollzeitstellen.

Ob eine Gründungsförderung für Arbeitslose erfolgreich ist, kann am Überleben der Geförderten am Markt abgelesen werden: 19 Monate nach der Gründung waren 74,8 Prozent der mit dem Gründungszuschuss geförderten Frauen und 79,6 Prozent der entsprechend geförderten Männer im Westen selbstständig tätig. Im Osten waren es 84 Prozent der Frauen und 84,1 Prozent der Männer. Der Anteil war verglichen mit den Vorläuferinstrumenten Übergangsgeld bzw. Existenzgründerzuschuss größtenteils deutlich höher. Das heißt, der Existenzgründerzuschuss erwies sich bei Gründerinnen im Westen mit 78,6 Prozent vorteilhafter.

Die Studie betrachtete zudem die gesamte Integrationsleistung in den Arbeitsmarkt. Da schnitt der Gründungszuschuss wegen der Beschäftigung von anderen Arbeitsuchenden noch deutlicher ab: Im Osten lag die Integrationsquote mit 90,7 Prozent bei Gründerinnen und 93,5 Prozent bei Gründern. Im Westen lag sie mit 87 Prozent bei Gründerinnen und mit 91,6 Prozent bei Gründern. Die Vorläuferinstrumente hingegen erreichten Integrationsquoten, die jeweils etwa zehn Prozent niedriger lagen.

Die IAB-Studie beruht auf einer Befragung von Gründern aus der Arbeitslosigkeit im ersten Quartal 2009. Für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, gibt es seit August 2006 als Förderung einen Gründungszuschuss.

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