Bundestag stimmt Griechenlandhilfe zu

 

Der Bundestag hat den weiteren Hilfen für Griechenland mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Eurostaaten wollen dem Land bis 2014 weitere Finanzhilfen von maximal 130 Milliarden Euro gewähren.

Zuvor hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag eindringlich für die Zustimmung zu dem zweiten Rettungspaket für Griechenland geworben.

Das Hilfsprogramm sei ein wichtiger Baustein der neuen Stabilitätsunion für den Euro, erläuterte Merkel. Griechenland zu helfen, liege im europäischen und damit auch im deutschen Interesse.

Nicht ohne Risiko

Die Kanzlerin betonte: "Europa scheitert, wenn der Euro scheitert. Europa gewinnt, wenn der Euro gewinnt." Wichtig seien nun unumkehrbare Schritte für eine Stabilitätsunion zugunsten des Euro.

Merkel betonte, dass der vor den Griechen liegende Weg nicht ohne Risiko sei: "Eine hundertprozentige Erfolgsgarantie kann niemand geben." Die Risiken einer ungeordneten Insolvenz seien aber unkalkulierbar und deshalb unverantwortbar.

Schneller Kapital in Euro-Rettungsschirm ESM einzahlen

Den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM will die Bundesregierung schneller als geplant mit Kapital ausstatten.

Die Bundeskanzlerin kündigte an, dass Deutschland bereits in diesem Jahr mit 11 Milliarden Euro die erste Hälfte seines Einzahlungsbeitrags leisten werde. Im nächsten Jahr würde dann die zweite Hälfte der insgesamt 22 Milliarden gezahlt.

Schuldenschnitt ist Grundlage

Voraussetzung für die Gewährung weiterer Darlehen der Eurostaaten an Griechenland ist ein erfolgreich abgeschlossener Umtausch der griechischen Staatsanleihen (Schuldenschnitt). Die Gläubiger müssen bis Anfang März ihre verbindliche Teilnahme am Umtausch signalisieren. Der Schuldenschnitt ist Grundlage für eine tragfähige Schuldenentwicklung Griechenlands.

Hilfe im Einzelnen:

  • Darlehen von 35,5 Milliarden Euro werden Griechenlands Schuldenschnitt unterstützen. Die Vertreter der privaten Gläubiger Griechenlands haben einer Erhöhung des Schuldenerlasses auf 53,5 Prozent sowie deutlich niedrigeren Zinsen zugestimmt.
  • Maximal 94,5 Milliarden Euro weitere Darlehen können Griechenland bis zum Jahr 2014 über den Euro- Rettungsfonds EFSF gewährt werden. Voraussetzung ist der erfolgreich abgeschlossene Schuldenschnitt.
  • Griechenland soll außerdem 24,4 Milliarden Euro noch nicht ausgezahlte Raten des ersten Hilfsprogramms erhalten. Die Länder übertragen ihre Garantien dafür an den Euro-Rettungsfonds EFSF.

Der deutsche Anteil an den EFSF-Garantien beträgt 29,07 Prozent. In welcher Höhe sich der Internationale Währungsfonds (IWF) an dem zweiten Programm beteiligt, steht noch nicht fest. Der IWF will hierüber Mitte März entscheiden.

Umsetzung von Reformen ist Bedingung

Die Darlehen für Griechenland sind an weitreichende finanzpolitische und strukturelle Maßnahmen geknüpft.

Haushalt sanieren: Griechenland muss in seinem Haushalt in den Jahren 2013 und 2014 Primärüberschüsse von wenigstens 3,6 Milliarden bzw. Euro 9,5 Mrd. € erzielen. Das heißt, der öffentliche Haushalt muss dann mehr Geld einnehmen als ausgeben.

Arbeitsmarkt ankurbeln: Die hohe Arbeitslosigkeit muss bekämpft, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Die Privatwirtschaft muss die Lohnstückkosten senken. Der staatliche Mindestlohn muss sinken und der öffentlichen Sektor 150.000 Stellen bis 2015 abbauen.

Steuerpolitik: Griechenland muss die Steuerhinterziehung verstärkt bekämpfen. Es muss die öffentliche Verwaltung modernisieren sowie Reformen im Renten- und Gesundheitssystem weiter vorantreiben.

Banken: Die griechischen Banken müssen ihr Kernkapital erhöhen.

Unternehmerisches Umfeld verbessern: Hierzu gehören Reformen in der Transportbranche, beim Schienenverkehr, Energie, Justiz und elektronische Kommunikation.

Vor Auszahlung der ersten Tranche muss Griechenland vordringliche Spar- und Reformmaßnahmen gesetzlich umsetzen. Sie haben einen Umfang von rund drei Milliarden Euro. Damit soll Griechenland das Defizitziel für 2012 sicherstellen. Den größten Beitrag soll dabei die Senkung von Ausgaben für Arzneimittel mit rund 1,1 Milliarden Euro liefern. Bei Renten und beim Militär muss Griechenland jeweils 0,3 Milliarden Euro einsparen.

Sonderkonto und stärkere Überwachung

Ein Sonderkonto stellt sicher, dass Griechenland den Schuldendienst prioritär bedient. Damit verringert sich das Risiko eines Zahlungsausfalls bei Nicht-Auszahlung einer Tranche. Das Sonderkonto setzt gleichzeitig Anreize zur Umsetzung der Programmziele.

Die Überwachung (Monitoring) wird verbessert: Die Europäische Kommission wird ihre Präsenz in Athen deutlich verstärken. So sichert sie die kontinuierliche und enge Beobachtung der Umsetzung des Konsolidierungsprogramms. Außerdem werden EU-Kommission und die Mitgliedstaaten die technische Hilfe für Griechenland verbessern.

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