Gute Nachrichten für Verbraucher

 

 

Lebensmittel sind heute sicherer. Die Verbraucherrechte sind erweitert. Das Informationsangebot zur Gestaltung des dritten Lebensabschnittes ist besser. Das bilanziert die Bundesregierung in ihrem Verbraucherpolitischen Bericht 2012.

Lebensmittel nur mit erwünschten Stoffen

Im Berichtszeitraum standen die Sicherheit und Kontrolle von Lebensmitteln im Mittelpunkt. Verbraucherinnen und Verbraucher sind künftig noch besser vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln geschützt. Die gesamte Lebensmittelkette ist dabei nach dem Motto „von Stall und Acker bis auf den Tisch“ einbezogen.

Zwar liegt die Verantwortung für sichere Lebensmittel und Futtermittel bei den Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen. Hierzu gehört auch, sicherzustellen, dass Lebensmittel und Futtermittel rückverfolgbar sind. Das heißt, dass die Unternehmen den zuständigen Behörden Auskunft darüber geben können müssen, von wem sie ein Erzeugnis oder eine Zutat erhalten und an wen sie ein Produkt weitergegeben haben.

Mit der Rückverfolgbarkeit verfolgt die Lebensmittelüberwachung verschiedene Zwecke. Denn sie hat einen praktischen und möglichst auch einen abschreckenden Effekt. Dennoch sind Lebensmittelunternehmen angehalten, zusätzlich Eigenkontrollen durchzuführen.

Die Einhaltung der Vorschriften wiederum überwachen die amtliche Kontrollstellen. Dabei gehen sie danach vor, wo das größte Risiko der Verletzung einschlägiger Rechtsvorschriften besteht oder zu erwarten ist.

Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“

Dieses System aus Eigenverantwortung des Unternehmers und der risikobasierten amtlichen Kontrolle hat in den letzten Jahren zu sichereren Lebensmitteln geführt. Das Dioxin-Geschehen Anfang 2011 hat jedoch beispielsweise gezeigt, dass die bisher verfügbaren Instrumente nicht ausreichten, wie der alle vier Jahre erscheinende Bericht herausstellt. Die Bundesregierung hat daher den Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ erarbeitet. Der in der Umsetzung sich befindende Aktionsplan sieht strengere Vorgaben vor, womit die Kontrollen ihre bisherigen Schwachstellen beheben sollen:

  • Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
  • Trennung der Produktionsströme
  • Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle
  • Meldepflicht für private Laboratorien
  • Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
  • Absicherung des Haftungsrisikos
  • Überprüfung des Strafrahmens

Lebensmittel korrekt kennzeichnen

Die Bundesregierung will, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Konsumverhalten eigenverantwortlich gestalten können. Entscheidend für selbstbestimmten Konsum ist es, dass die Angebote an Waren und Dienstleistungen verständlich und objektiv vergleichbar sind. Dazu hat die Bundesregierung ein Rechtsrahmen geschaffen, der die Marktposition der Verbraucher stärkt, Irreführung und Täuschung verbietet sowie ihre Gesundheit und Sicherheit gewährleistet.

So muss auf jedem vorverpacktem Lebensmittel deshalb eine Kennzeichnung über den Nährwert vorhanden sein. Aus ihr lassen sich Angaben zum Brennwert und zu den Gehalten an Fett, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz erkennen. Damit die Kennzeichnung aber auch zu lesen ist, gehört zu den Pflichten der Hersteller, auf Lebensmittelverpackungen eine Mindestschriftgröße einzuhalten.

Dem Schutz vor Täuschung dient das allgemeine Irreführungsverbot. Lebensmittel-Imitate müssen bereits beim Produktnamen auf den verwendeten Ersatzstoff hinweisen. Sogenanntes Klebefleisch muss einen entsprechenden Zusatz zur Bezeichnung tragen, ebenso aus Stücken zusammengefügter Fisch. Und bestimmte koffeinhaltige Lebensmittel – insbesondere so genannte Energy Drinks – müssen künftig Warnhinweise für Kinder, Schwangere und Stillende tragen.

Verbraucherrechte und -information erweitert

Ein Teil des Berichts bezieht sich auf den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Er informiert über Maßnahmen wie beispielsweise

  • die Abschaffung der Warteschleifen im Telekommunikationsgesetz,
  • die Einführung des Produktinformationsblattes für Wertpapiere oder
  • den Schutz vor Kostenfallen im Internet.

Angebote für den dritten Lebensabschnitt

Der Verbraucherpolitische Bericht behandelt auch Themen, die künftig noch bedeutender werden dürften. Dazu gehört zum Beispiel die gesundheitliche Altersvorsorge oder auch die Vorsorge für den Pflegefall. Interessierte benötigen konkrete Informationen über das Leistungsangebot, um eine bedarfsgerechte Auswahl treffen zu können.

Die Bundesregierung fördert dafür den Ausbau einer Internetdatenbank, auf der sich Interessierte auf der Suche nach einem Heim informieren können. Der Service ist kostenlos, unabhängig und vergleicht die Lebensqualität in Alten- und Pflegeheimen in der Wohnumgebung.

Seit September 2010 steht mit dem Wegweiser Demenz eine Internetplattform speziell zu diesem Thema zur Verfügung. Sie ermöglicht neben Informationen zu Demenz auch Beratung und Austausch von Erfahrungen. In einer bundeszentralen Datenbank finden hierfür Interessierte wohnortnahe Hilfsangebote.

Die Bundesregierung ist mit ihrer Verbraucherpolitik bestrebt, sowohl den vorsorgenden Schutz der Gesundheit als auch die berechtigten wirtschaftlichen Interessen zu wahren. Das selbstbestimmte Verbraucherverhalten erreicht sie, indem sie entsprechende Informationen zur Verfügung stellt und dafür sorgt, dass Angebote transparenter sind. Ergänzend zur Wettbewerbspolitik stärkt sie den Leistungswettbewerb zugunsten der Verbraucher. Nicht zuletzt unterstützt sie die Verbraucher durch Regelungen für Märkte, in denen kein ausreichender Wettbewerb herrscht, etwa durch Informationen über alternative Anbieter
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