Bund bietet barrierefreies Internet an

 

 

Für Menschen mit Sinnesbehinderungen sind Inhalte im Internet schwer zugänglich. Sehbehinderte oder Schwerhörige, geistig Behinderte oder Menschen mit Lernschwierigkeiten können akustische oder optische Informationen nur eingeschränkt oder gar nicht erfassen. Das führt dazu, dass Menschen mit Einschränkungen nur unvollständigen Zugang zu Informationen im Internet haben.

Nach der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen müssen Menschen mit Behinderungen jedoch einen gleichberechtigten und uneingeschränkten Zugang zu Informationen im Internet haben. Seit dem 23. März 2012 müssen zusätzlich die Belange von Gehörlosen und Menschen mit geistigen Behinderungen berücksichtigt werden.

Bereits seit Anfang 2006 müssen alle Bundesverwaltungen ihre Internetauftritte gemäß den Vorschriften der "Barrierefreien Informationstechnik Verordnung" (BITV) gestalten. Im September 2011 ist eine neue Verordnung für eine barrierefreie Informationstechnik (BITV 2.0) in Kraft getreten. Die neue Verordnung löst die bislang geltende BITV ab. Insofern ist bei der Neugestaltung und bei größeren Umgestaltungen von Internetauftritten der Bundesverwaltungen die BITV 2.0 zu befolgen. Nachbesserungen sind bis zum September 2012 möglich.

Angebot auch für Gehörlose und geistig Behinderte

Für sehbehinderte und blinde Menschen gibt es schon heute Informationen im Internet in großer Schrift oder auch als Hördatei. Für schwerhörige und gehörlose Menschen ebenso wie für geistig eingeschränkte Menschen waren die Hürden aber bisher nicht überwunden. Die neue BITV 2.0 berücksichtigt ausdrücklich deren Bedürfnisse. Die wesentlichen Informationen über die Aufgaben einer Bundesverwaltung gibt es deshalb inzwischen zusätzlich in Gebärdensprache und in leichter Sprache.

So werden Hürden abgebaut 

Viele Vorgaben der BITV und BITV 2.0 sind technischer Art, zum Beispiel die Navigation von Internetseiten. Andere Vorgaben betreffen die redaktionelle Umsetzung:

  • Blinde Menschen, die Texte und Bilder nicht visuell wahrnehmen können, benötigen als Hilfsmittel einen Screenreader. Dieser wandelt Text in Sprache um. Die Internetseite muss deshalb so programmiert sein, dass der Screenreader den Inhalt vorlesen kann. Auch Bilder benötigen einen Alternativtext, der beschreibt, was auf dem Bild zu sehen ist. Dieser Alternativtext wird vom Screenreader vorgelesen.

  • Sehbehinderte Menschen müssen die Schrift vergrößern können. Farbenblinde Menschen brauchen einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.

  • Die Seite muss mit der Tastatur bedient werden können – nicht nur mit der Maus.

  • Die Navigationsstruktur muss schlüssig und nachvollziehbar sein. In Anlehnung an Hänsel und Gretel, die Brotkrümel ausstreuen, um den Weg nach Hause wieder zu finden, soll eine „Brotkrumen-Navigation“ die Orientierung erleichtern. Im Internet zeigt der „Brotkrumen-Pfad“ den zurückgelegten Weg und die aktuelle Position innerhalb der Webseite an. Zum Beispiel: Startseite > Bundesregierung > Bundespresseamt

  • Jeder Text muss eine logische Lesereihenfolge erkennen lassen. Eine korrekte Auszeichnung und Rangfolge von Überschriften, Zwischenüberschriften und Text weist die Gliederung aus und erleichtert die Orientierung.

  • Weiterführende Links, Abkürzungen oder auch fremdsprachige Wörter sind zu kennzeichnen und in einem zusätzlichen Text zu erklären.
  • Für Audiodateien, Fotos und Videos sind Alternativen anzubieten. Denn Gehörlose und Blinde können Audio- oder Videodateien nicht verstehen bzw. sehen. Filme oder Hördateien sind sind diesen Menschen etwa durch Untertitelung oder durch Hör-Beschreibungen zugänglich zu machen.
     
  • Geistig Behinderte und Menschen mit Lernschwierigkeiten haben Probleme mit langen und komplexen Texten. Wer von Geburt an gehörlos ist, hat oftmals ein eingeschränktes Verständnis der Schriftsprache. Deshalb sind Texte in leichter Sprache zu verfassen: Sätze müssen kurz und mit klarer Gliederung gebaut sein. Dabei gilt es, kurze und gebräuchliche Begriffe und Redewendungen zu verwenden.

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