Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 1. Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent gesunken. Für Beschäftigte und Arbeitgeber bedeutet dies: Sie zahlen in diesem Jahr niedrigere Beiträge für die Rentenversicherung. Für Beschäftigte steigt das verfügbare Einkommen, bei den Arbeitgebern sinken die Arbeitskosten.
Plus in der Rentenkasse
Durch die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland 2010 hat die Rentenversicherung entsprechend hohe Beitragseinnahmen gehabt. Übersteigen die Überschüsse der Einnahmen der Rentenversicherung den Ausgaben, so fließen diese in die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage. Bis Ende 2011 ist diese Rücklage auf 1,4 Monatsausgaben der Rentenversicherung angestiegen.
Wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 der Monatsausgaben überschreitet, muss der Beitragssatz gesenkt werden. So sieht es das Gesetz vor. Das wird in diesem Jahr der Fall sein.
Mehr im Portemonnaie in 2012
Ein Arbeitnehmer mit 2.000 Euro Bruttoverdienst zahlt monatlich künftig drei Euro weniger Rentenbeitrag. Auf das Jahr gerechnet beträgt die Ersparnis 36 Euro. Bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro beträgt die monatliche Ersparnis 4,50 Euro, jährlich 54 Euro.
HÖHE DER RENTENENTLASTUNG
Die Tabelle zeigt die finanzielle Entlastung, die sich seit Januar 2012 monatlich bzw. auf das Jahr 2012 gerechnet durch die Absenkung des Beitrages an die Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent ergibt. Ein Arbeitnehmer mit beispielsweise 2.000 Euro Bruttoverdienst zahlt monatlich künftig drei Euro weniger Rentenbeitrag. Auf das Jahr gerechnet spart er 36 Euro. Bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro zahlt er monatlich 4,50 Euro weniger beziehungsweise auf das Jahr 54 Euro weniger.
Quelle: Eigene Berechnun
g