Schritt für Schritt nähert sich Deutschland dem Zeitalter der erneuerbaren Energien. Ein neuer Bericht der Bundesregierung gibt Antworten auf die Frage, was vom Sofortprogramm zum Energiekonzept schon verwirklicht ist.
Das von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und von Bundesumweltminister Norbert Röttgen vorgelegte Programm beschreibt detailliert, was bisher vom Energiekonzept umgesetzt werden konnte. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Ausbau zukunftsfähiger Energienetze sowie der Weiterentwicklung und Förderung von Windenergie aus Nord- und Ostsee, sogenannte Offshore-Anlagen.
"Mit der Energiewende geht es programmgemäß voran. Wir haben nicht nur das 10-Punkte-Sofortprogramm in Angriff genommen, sondern darüber hinaus auch weitere zentrale Elemente umgesetzt. Wir verbessern schrittweise die Rahmenbedingungen für Investitionen und beseitigen Hemmnisse", so Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
Der überwiegende Teil l der Maßnahmen des 10-Punkte-Sofortprogramms ist bereits umgesetzt. Dies gilt etwa für die Anpassung der Seeanlagen-Verordnung, das 5-Milliarden-Kreditprogramm "Offshore-Windenergie", die Einrichtung einer Netzplattform für den Dialog mit den wichtigsten Akteuren mit mittlerweile acht Arbeitsgruppen sowie die Ermöglichung der Clusteranbindung von Offshore-Parks in Nord- und Ostsee. Viele weitere Maßnahmen befinden sich in der Umsetzungsphase.
"Der Netzausbau ist das Rückgrat für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Es war daher richtig, dass die Bundesregierung frühzeitig und mit einem Sofortprogramm hier einen zentralen Schwerpunkt gesetzt hat", so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler. „Maßnahmen wie etwa die Sammelanbindung für Offshore-Windparks, die Förderung neuer Stromspeicher oder auch die deutschlandweite Netzausbauplanung sind wichtige Schritte für eine moderne Energieinfrastruktur".
Unabhängig vom 10-Punkte-Sofortprogramm hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit bereits zahlreiche weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende auf den Weg gebracht: Vom umfangreichen Gesetzespaket zur Energiewende vom Sommer 2011 bis hin zum neuen Energieforschungsprogramm und der KWK-Novelle.
Der Fortschritt der Energiewende ist somit sichtbar: Im Jahr 2011 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung erstmals auf 20 Prozent und war damit die zweitgrößte Quelle der deutschen Stromerzeugung, noch vor Steinkohle oder Kernkraft.
Auch bei der Energieeffizienz hat die Bundesregierung beträchtliche Fortschritte erreicht: So ist der Energieverbrauch im letzten Jahr trotz des kräftigen Wirtschaftswachstums um mehr als 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Auch unter Berücksichtigung der milden Witterung hat sich die Energieeffizienz immer noch um 3 Prozent erhöht. Damit ist die Bundesregierung auf einem gutem Weg für das Erreichen ihrer Ziele.
Der grundlegende Umbau unserer Energieversorgung bedeutet vor allem eine Chance für kommende Generationen. Unser Land ist Vorreiter auf dem Weg in die Energieversorgung der Zukunft. Wir können und wollen als erste große Industrienation die Wende zu einem hocheffizienten, erneuerbaren Energiesystem schaffen. Deutschland soll auch in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden.
Das 10-Punkte-Sofortprogramm im Einzelnen:
1. Anpassung der Seeanlagen-Verordnung
Die Seeanlagenverordnung wird zügig mit dem Ziel angepasst, Vorratshaltungen von Genehmigungen für Offshore-Projekte zu vermeiden und die Genehmigungen zu "bündeln". Künftig werden Genehmigungen nur verlängert, wenn die Investoren konkrete Realisierungsschritte (Bau-, Finanzierungs-, Zeitpläne o.ä.) nachweisen. Ansonsten werden die Flächen an andere Marktakteure mit konkreten Auflagen für die Umsetzung vergeben. Die Bundesregierung will die Letztentscheidung über die Genehmigungen bündeln, damit eine Genehmigung alle anderen Zulassungen umfasst (Konzentrationswirkung).
2. 5-Milliarden-Kreditprogramm "Offshore-Windenergie"
Damit die Akteure die notwendigen Erfahrungen sammeln können, um die technischen Risiken der Offshore-Technologie besser beherrschen zu können, muss die zügige Realisierung der ersten 10 Offshore-Windparks gefördert werden. Dazu wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Sonderprogramm "Offshore Windenergie" mit einem Kreditvolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro auf den Weg bringen.
3. Netzplattform
Die Bundesregierung wird mit Blick auf leistungsfähige Stromnetze den Dialog mit den wichtigsten Akteuren (insbes. den Netzbetreibern und Ländern) suchen und die beim BMWi zum Thema Netze eingerichtete Plattform als ein permanentes Forum weiterentwickeln, auf dem sich die wichtigsten Interessenträger austauschen und Konzepte zur Bewältigung der Herausforderungen für den Netzausbau entwickelt werden.
4. Clusteranbindung von Offshore-Parks in der Nord- und Ostsee
Die Bundesregierung wird die entsprechenden Vorschriften im EnWG ändern (§§ 17 und 118), um eine Sammelanbindung von Windparks in der Nord- und Ostsee zu ermöglichen (so genannte Cluster). Die Errichtung von Clustern ist notwendig, um den Anschluss mehrerer Windparks auf See an eine Anschlussleitung zu ermöglichen und damit effizienter und auch verträglicher für die Natur zu realisieren. Darüber hinaus unterstützen Cluster das Ziel, ein modulares Offshore-Netz im europäischen Verbund schrittweise zu errichten.
5. Befreiung neuer Speicherkraftwerke von den Netzentgelten
Die Bundesregierung wird die entsprechenden Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz ändern, um neue Stromspeicherkraftwerke, insbesondere Pumpspeicherkraftwerke und andere Stromspeicher, für einen längeren Zeitraum als bisher von den Netzentgelten zu befreien. Damit werden wichtige Anreize zur Errichtung neuer Speicherkapazitäten in Deutschland gesetzt.
6. Informationsoffensive "Netze für eine umweltschonende Energieversorgung"
Um Akzeptanz und Unterstützung bei der Bevölkerung für den dringend erforderlichen Netzausbau zu fördern, wird die Bundesregierung eine Informationsoffensive starten. Davon umfasst sind eine Reihe von Maßnahmen, die auf eine bessere Kommunikation der Erforderlichkeit des Netzausbaus und seiner Bedeutung für den Aufbau einer regenerativen Energieversorgung abzielen.
7. Deutschlandweite Netzausbauplanung
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Umsetzung des Dritten Binnenmarktpakets 2011 die entsprechenden Vorschriften für eine kohärente und deutschlandweite Netzausbauplanung schaffen. Zukünftig soll ein zwischen allen Netzbetreibern abgestimmter zehnjähriger Netzausbauplan eine verbindliche Grundlage für die Planung des Netzausbaus legen.
8. Wärmeliefer-Contracting im Mietrecht
Die Möglichkeiten des Energie-Contracting werden erweitert, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotentiale effizient realisiert werden können. Die Bundesregierung wird deshalb einen Gesetzentwurf für einen einheitlichen Rahmen für das Wärmeliefer-Contracting vorlegen.
9. CCS
Die Bundesregierung wird kurzfristig einen Gesetzentwurf beschließen und damit die rechtliche Grundlage schaffen, um die sichere Speicherung von Kohlendioxid zu erproben. Mit dem Demonstrationsvorhaben sollen die notwendigen Erfahrungen gesammelt werden. Auf dieser Grundlage wird dann der Gesetzgeber über die weitergehende Realisierung von CCS entscheiden. Im Gesetz wird für die sichere Speicherung ein hoher Vorsorgemaßstab nach Stand von Wissenschaft und Technik verankert.
10. Markttransparenzstelle
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf einbringen zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Die zentrale Sammelstelle soll beim Bundeskartellamt angesiedelt werden und laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren. Dies dient der effektiveren Aufdeckung möglichen Fehlverhaltens bei der Preisbildung. Dadurch werden das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, der Wettbewerb und Energieverbraucherinteressen gestärkt.