Der Strom, der von oben kommt - Solarenergie und ihre Förderung

 



Ohne Sonne wäre auf der Erde nichts. Sie ist der Energiespender Nr. 1. Die Energie des gelben Planeten ist vor allem unendlich – anders als etwa Öl oder Gas, deren Vorkommen früher oder später erschöpft sind und deshalb großen Preisschwankungen unterliegen. Weiterer Vorteil: Durch die Nutzung von Solaranlagen entstehen genauso wie z. B. bei Windanlagen deutlich weniger Treibhausgase als bei konventionellen Kraftwerken. Davon profitiert das Klima.

Das macht die Sonne und alle anderen erneuerbaren Energieträger zu einer Energiequelle der Zukunft: Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, bis 2050 auf die erneuerbaren Energien umzusteigen. Umfragen zufolge wollen 84 Prozent der Deutschen vor allem eine Energieversorgung per Solarenergie.

Der Kabinettbeschluss vom 6. Juni 2011 legte folgende Ziele fest: 

1) der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch soll von rund 10 Prozent in 2010 auf 60 Prozent in 2050 wachsen. 

2) der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis 2020 mindestens 35 Prozent und bis spätestens 2050 mindestens 80 Prozent betragen.

Unterstützung für den Umbau der Energieversorgung

Jeder Umbau ist mit Kosten verbunden. Um die noch vergleichsweise neue Energieform der erneuerbaren Energien zu etablieren, gibt es seit 1991 das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das die Vergütung sichert: Wer also neue Anlagen für Wind, Wasser, Sonne und Biomasse baut, kann sich darauf verlassen, einen garantierten Preis für jede Kilowattstunde zu erhalten. Das gibt Planungssicherheit und fördert das Vertrauen in den Markt. Damit lohnen sich Investitionen und die braucht es auch, um die Anlagentechnik weiter zu entwickeln.

Bei den Photovoltaik-Anlagen können beispielsweise Zelldesign, Herstellungsverfahren und elektrische Komponenten wie die Steuerung noch verbessert werden. Solche Fortschritte sind wichtig, damit die Photovoltaikkosten weiter fallen und Solarstrom weltweit und auf lange Sicht fossile Energieträger ersetzen kann. Und nur so kann Deutschland seinen Spitzenplatz in der Photovoltaik behaupten – ein Spitzenplatz, der Aufträge und Beschäftigung sichert.

Schnelle Amortisation 

Nach drei bis sechs Jahren hat eine Photovoltaikanlage die Energie wieder eingespielt, die zu ihrer Herstellung aufgewendet werden musste. Bei Dünnschichtzellen geht es noch schneller. Ab dann gewinnt die Anlage zusätzliche Energie. Die Anlagen produzieren also bei 30 Jahren Lebensdauer 5- bis 11-mal soviel Energie, wie zu ihrer Herstellung aufgewendet werden musste.

Dank der Förderung durch das EEG sind bereits heute Wind, Sonne und Co. die zweitwichtigste Quelle bei der Stromerzeugung. Die erneuerbaren Energien konnten geradezu sprunghaft zulegen und kommen nun auf einen Anteil von 19,9 Prozent im Jahr 2011 (2010: 16,4 Prozent). Mit rund 19 Milliarden Kilowattstunden erreichte Photovoltaikstrom bereits einen Anteil von 3,1 Prozent (2010: 1,9 Prozent) am gesamten Stromverbrauch.


 

Nach Brancheninformationen hat die Photovoltaik 2010 etwa 10 Milliarden Euro an Wertschöpfung ergeben und beschäftigte 2010 rund 150.000 Menschen. 2011 existierten demnach insgesamt 2,7 Millionen Solaranlagen, davon 1,66 Millionen für Solarthermie. Der Ausbau der Solarthermie-Anlagen hat im Jahr 2011 mit rund 1,3 Millionen Quadratmeter ebenfalls wieder das Vorjahresniveau erreicht. Damit lag die insgesamt installierte Kollektorfläche Ende 2011 bei rund 15,2 Millionen Quadratmetern. Rund 5,6 Milliarden Kilowattstunden Wärme wurden aus Solarthermie bereitgestellt. Das entspricht fast einem halben Prozent des gesamten Wärmeverbrauchs in Deutschland.

Gemeinsam den Umbau finanzieren

Die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden mit der EEG-Umlage auf den Strompreis und damit auf die Stromkunden umgelegt. 2012 beträgt sie 3,592 Cent pro Kilowattstunde. So trägt jeder dazu bei, dass die Energiewende gelingt, und der öffentliche Haushalt muss dafür keinen neuen Schulden machen.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Zubau der Sonnenenergie fortzusetzen, eine leistungsfähige Photovoltaik-Industrie zu erhalten und die Kosten für den Ausbau für die Verbraucher zu begrenzen.

Allein in den beiden vergangenen zwei Jahren sind in Deutschland Photovoltaik-Anlagen in einer Leitung von 15 Gigawatt ans Netz gegangen. Das entspricht 15 konventionellen Großkraftwerken. Dieser rasante Zubau geschah, obwohl die Förderung in der laufenden Legislaturperiode bereits halbiert wurde.

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund am 29. Februar 2012 nochmals eine Änderung des EEG und damit weitere Kürzungen bei der Förderung von Solaranlagen beschlossen. Der Bundestag hat dem am 30. März zugestimmt. Ab April soll die Förderung um bis zu 29 Prozent sinken. Anlagen, die größer als 10 Megawatt sind, erhalten künftig gar keine Förderung mehr.

Die neue Photovoltaik-Förderung im Detail

Künftig wird das Gesetz nur noch drei Kategorien von Dachanlagen unterscheiden und die Förderung danach ausrichten: Dachanlagen bis 10 Kilowatt: 19,5 Cent pro Kilowattstunde Dachanlagen bis 1.000 Kilowatt: 16,5 Cent pro Kilowattstunde Dachanlagen und große Freiflächen-Anlagen bis 10 Megawatt: 13,5 Cent pro Kilowattstunde. Freiflächen erhalten also einen einheitliche Vergütung bis zu der Größe von 10 Megawatt. Größere bekommen keinen Förderung.

Eine feste monatliche Absenkung soll einen sprunghaften Zubau verhindern, vor Stichtagen, nach denen eine Kürzung folgt. Sie beträgt ein Prozent gegenüber dem jeweiligen Vormonat und soll ab 1. Mai 2012 eingeführt werden.

In Zukunft gilt der garantierte Preis nicht mehr für die gesamte erzeugte Strommenge der Anlagen, sondern nur noch für 80 Prozent der Produktion kleiner Dachanlagen bzw. 90 Prozent für Anlagen bis zu einem Megawatt und nur für die größeren Anlagen bis 10 Megawatt wird der Strom noch zu 100 Prozent vergütet. Dieses Marktintegrationsmodell soll ab dem 1. Januar 2013 für alle Anlagen gelten, die ab dem 9. März 2012 in Betrieb gehen. Der darüber hinausgehende Stromanteil soll selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden. Der Eigenverbrauchsbonus nach dem EEG 2012 fällt weg. Beides entlastet die EEG-Umlage.

Die Menge der neuen Anlagen sinkt: Für 2012 und 2013 wird das bisherige Zubau-Ziel von 2.500 bis 3.500 Megawatt beibehalten; danach nimmt der Zielkorridor jährlich um 400 Megawatt ab und wird von 2017 an 900 bis 1.900 Megawatt betragen.

Dachanlagen auf neuen Nichtwohngebäuden sollen künftig die Vergütung nach dem Tarif für Freiflächen erhalten. Das soll Mitnahmeeffekte verhindern.

Auch ältere Photovoltaik-Anlagen sollen mit einer Netzregelung ausgestattet werden und damit zur Netzstabilität betragen (sogenannte 50,2-Hertz-Problematik). Netzentgelte und EEG-Umlage sollen die Kosten dafür je zur Hälfte abdecken. Wer als Anlagenbetreiber nicht umrüstet, verliert seinen Anspruch auf Vergütung.

Was bedeutet 50,2-Herz-Problematik? 

Die Frequenz im Strom-Verteilnetz bis hin zur Steckdose im Haushalt beträgt 50 Herz (Hz). Abweichungen sind nur in geringem Umfang zulässig und müssen von den Kraftwerken ausgeregelt werden. Photovoltaik-Anlagen verfügen über diese Regelfunktion nicht. Sie schalten sich daher automatisch ab, wenn die Netzfrequenz über 50,2 Hertz steigt. In Deutschland sind rund 20 Gigawatt (GW) Photovoltaik-Leistung installiert. Schlagartige Abschaltungen vom Netz können die Systemstabilität ernsthaft stören und Versorgungsausfälle zur Folge haben. Deshalb sollen PV-Anlagen mit einer Netzregelung ausgestattet werden.

 

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