Menschen mit Behinderungen stoßen oft bei Nichtbehinderten auf Unwissenheit, Vorbehalte oder auch Berührungsängste. Dabei muss Inklusion, das heißt, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Menschen mit Behinderung, selbstverständlich sein
Menschen mit Behinderungen stoßen oft bei Nichtbehinderten auf Unwissenheit, Vorbehalte oder auch Berührungsängste. Dabei muss Inklusion, das heißt, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Menschen mit Behinderung, selbstverständlich sein
Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung den Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen verabschiedet: ein Paket mit mehr als 200 konkreten Maßnahmen. So wird die Bundesregierung zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau von Wohnungen in den nächsten Jahren über 500 Millionen Euro einsetzen
Kernelemente des Aktionsplans sind die Themen Bildung, Alltags- und Arbeitswelt für Menschen mit Behinderung. Aber auch die Repräsentanz in den Medien, in der Kunst und in der Alltagskultur. Für 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung soll der Zugang zu Berufswelt und Lebensumfeld leichter werden.
Inklusion geht uns alle an
Inklusion muss gelebt werden."Inklusion als zentraler Gedanke der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Thema, das die gesamte Gesellschaft angeht", erklärte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen.
Daher investiert die Bundesregierung insgesamt 100 Millionen Euro, um mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Jobs zu bringen. Für 10.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden Angebote zur Berufsorientierung ausgebaut. Praktika und Beratung stehen ihnen offen.
Zudem sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weitere 1.300 neue betriebliche Ausbildungsplätze für junge Leute mit Behinderungen entstehen. Auszubildende mit einer Behinderung haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld. Bei gesundheitlichen Schwierigkeiten kann der Auszubildende seine Ausbildungszeit problemlos verlängern. Falls die Ausfallzeit zu groß werden sollte, besteht die Möglichkeit zur Wiederholung der Ausbildung im Ganzen oder in Teilen.
Barrierefreiheit am Arbeitsplatz
Damit auch die Arbeitsplätze behindertengerecht ausgestattet sind, gibt es staatliche Zuschüsse und Darlehen für die Arbeitgeber. Wichtig ist, dass die Betriebe und Unternehmen alle technischen Arbeitshilfen zur Verfügung stellen und Maßnahmen ergreifen, um ein barrierefreies Arbeiten zu gewährleisten. Für einen hand- oder armamputierten Menschen wäre beispielsweise der Umbau eines Arbeitsplatzes zu einem Einhandbetrieb notwendig. Der Computerarbeitsplatz eines blinden Angestellten müsste mit einer Braillezeile ausgestattet werden. Für gehörlose Menschen gibt es Bild- und Schreibtelefone oder Lichtsignalanlagen an Maschinen.
Kein Arbeitgeber muss die dadurch entstehenden höheren Personalkosten alleine tragen. Er kann Eingliederungszuschüsse zum Arbeitsentgelt beantragen. Für die Zeit einer Probebeschäftigung werden die Personalkosten des Arbeitgebers bis zu drei Monate lang vom Staat übernommen, wenn sich die Arbeitsmarktchancen des Betreffenden dadurch verbessern.
Behindernde Strukturen ändern
Damit Inklusion nicht länger nur eine Vision bleibt, müssen alle zusammenarbeiten. Bund, Länder, Kommunen und die Unternehmen vor Ort arbeiten gemeinsam an dem Ziel, allen Menschen gleichberechtigt ihren Platz in einer inklusiven Gesellschaft zu ermöglichen. Die Bundesregierung fördert beispielsweise 4.000 zusätzliche Jobs für ältere Menschen mit Behinderungen über 50 Jahre.
"Nicht Menschen mit Behinderungen müssen sich anpassen, sondern wir müssen behindernde Strukturen ändern", erklärte Bundesarbeitsministerin von der Leyen zum Start der Kampagne "Behindern ist heilbar". "Deshalb lenken wir mit unserer Kampagne den Blick gezielt auf Barrieren und Hindernisse. Die können und müssen ‚geheilt’ werden und nicht die Menschen mit Behinderungen."