Pressemitteilung Nr. 308 vom 10.09.2012
WIESBADEN – Im Jahr 2010 arbeiteten 20,6 % aller Beschäftigten in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten für einen Niedriglohn. Im Jahr 2006 lag der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn noch bei 18,7 %. „Mit dieser Steigerung setzte sich ein längerfristiger Trend fort“, sagte Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin, auf der er Ergebnisse der Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste 2010 vorstellte.
Der Abgrenzung des Niedriglohnbereichs wurde eine international verwendete Definition zugrunde gelegt. Niedriglohn liegt vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist. Die so für 2010 bestimmte Niedriglohngrenze, unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglöhne gelten, lag bei 10,36 Euro Bruttostundenverdienst.
Die meisten Beschäftigten, die 2010 einen Niedriglohn erhielten, waren atypisch beschäftigt. Zur atypischen Beschäftigung, teilweise auch als flexible Beschäftigungsformen bezeichnet, werden vier Erwerbsformen gezählt: Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden, befristete Beschäftigung, Zeitarbeit und Mini-Jobs. Fast jeder zweite (49,8 %) atypisch Beschäftigte erhielt 2010 einen Verdienst unter der Niedriglohngrenze. Einen besonders hohen Niedriglohnanteil wiesen die geringfügig Beschäftigten mit 84,3 % auf. Bei Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen lag der Anteil hingegen bei 10,8 %. Als Normalarbeitsverhältnis gilt eine unbefristete Beschäftigung mit über 20 Wochenarbeitsstunden, die nicht als geringfügige Beschäftigung und nicht als Zeitarbeit ausgeübt wird.
Niedriglohn hängt auch mit der Branche und der Tarifbindung in der Branche zusammen. Bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern erhielt fast ein Drittel der Beschäftigten einen Niedriglohn (31,0 %). Bei tarifgebundenen Arbeitgebern waren es mit 11,9 % deutlich weniger. Besonders hoch war 2010 der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn bei Taxifahrer/-innen (87,0 %), Friseurinnen und Friseuren (85,6 %) und im Reinigungsgewerbe (81,5 %). Aber auch in Restaurants, Cafés und Gaststätten (77,3 %), in Wäschereien und chemischen Reinigungen (73,6 %) sowie in Kinos (73,5 %) gab es besonders viele Beschäftigte mit Niedriglohn.
Erstmals konnte untersucht werden, ob auch Niedriglohnbezieher Teile ihres Bruttoverdienstes per Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente investieren und so die staatliche Förderung nutzen. Nur 6,2 % der untersuchten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Niedriglohn betrieben 2010 Entgeltumwandlung. Das war deutlich seltener als bei Beschäftigten mit mittlerem Verdienst (22,4 %) oder mit hohem Verdienst (36,4 %). Wenn sich aber Beschäftigte mit Niedriglohn zu einer Entgeltumwandlung entschlossen, dann investierten sie vergleichsweise viel, und zwar im Mittel 4,1 % ihres Bruttojahresverdienstes. Relativ betrachtet ist das mehr als bei Beschäftigten mit mittlerem Verdienst (3,3 %) oder hohem Verdienst (2,6 %).
Die Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste (Verdienststrukturerhebung) 2010 basiert auf Angaben für 1,9 Millionen abhängig Beschäftigte in Betrieben des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs mit zehn und mehr Beschäftigten. Sie wird alle vier Jahre von den statistischen Ämtern durchgeführt.
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