Verbraucher sind heute beim Online-Einkauf besser vor Kostenfallen geschützt. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher per Mausklick ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Bundesregierung die Informationsrechte der Bürger. Sie können noch schneller, billiger und einfacher von Behörden Auskunft verlangen, wenn Produkte im Verdacht stehen, schädlich zu sein.
Damit Lebensmittel sicherer werden, hat die Bundesregierung strengere Zulassungs-pflichten für Futtermittelunternehmen eingeführt.
Die Bundesregierung verbessert das Informations- und Beratungsangebot für Haushalte und Betriebe. Kennzeichen weisen Käufer auf den Energieverbrauch moderner Haushaltsgeräte hin.
Die Kündigungsfristen für Strom und Gas bei einem Wechsel des Anbieters sind auf zwei Wochen verkürzt. Verbraucher können günstigere Angebote damit schneller nutzen.
Für Wertanlagen hat die Bundesregierung ein Produktinformationsblatt für Anlagenprodukte zur Pflicht gemacht. Es ergänzt das Beratungsprotokoll, das bereits seit Anfang 2010 erforderlich ist.
Seit dem 1. September 2012 müssen die ersten zwei Minuten Wartezeit bei Anrufen auf Sonderrufnummern kostenfrei sein. Ab Juni 2013 entfallen die Kosten für Warteschleifen bei Sonderrufnummern komplett.
Das neue Mietrecht setzt Anreize zur energetischen Sanierung, schafft Abhilfe gegen das sogenannte Mietnomadentum und stärkt den Mieterschutz bei der Umwandlung von Miete in Eigentum.