Bundesregierung entlastet Familien, Beitragszahler und Patienten

 

 

Die Praxisgebühr wird abgeschafft, die Rentenversicherungsbeiträge sinken, das Betreuungsgeld kommt. Die Bundesregierung entlastet Bürger und Unternehmen im kommenden Jahr damit um mehr als acht Milliarden Euro.

Innerhalb einer Woche haben das Bundeskabinett und der Deutsche Bundestag zentrale Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 4. November umgesetzt. Die Bundesregierung stärkt dadurch den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft und unterstützt den privaten Konsum. Zugleich wird die solide Haushaltspolitik fortgeführt.

Ab Januar 2013 entfällt die Praxisgebühr. Für Versicherte und Ärzte bedeutet das eine spürbare Entlastung: für die Arztbesucher eine Ersparnis, für die Praxen weniger Bürokratie. Die Versicherten zahlen im Jahr insgesamt 1,8 Milliarden Euro weniger. Der Ausgleich für die Krankenkassen kommt aus dem Gesundheitsfonds.

Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung seit 1995. Dadurch werden Bürger und Unternehmen ab dem kommenden Jahr um mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Das Betreuungsgeld kommt. Familien sollen echte Wahlfreiheit erhalten. Ab August 2013 sollen auch die Eltern gefördert werden, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in Kitas betreuen lassen. Bis Juli 2014 ist ein Betrag von monatlich 100 Euro geplant. Ab August 2014 soll es dann 150 Euro im Monat geben. Einen Bonus von 15 Euro erhält, wer das Betreuungsgeld für die private Altersvorsorge nutzt. Außerdem ist ein Modell zum Bildungssparen geplant. Wer das Betreuungsgeld hierfür einsetzt, soll ebenfalls einen monatlichen Bonus von 15 Euro erhalten

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