Berlin, 14.12.2012„Die Nachbesserung der Unterhaltsregelung für langjährige Ehen ist ein Schritt für mehr Rechtssicherheit von Frauen bei einer Scheidung“, so kommentiert Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU, die gestern vom Deutschen Bundestag auf den Weg gebrachte Entscheidung. Böhmer: „Frauen, die lange verheiratet waren, dürfen durch eine Scheidung nicht ins finanzielle Abseits geraten. Deshalb haben wir klargestellt, dass die Ehedauer bei der Bemessung des Unterhalts stärker zu berücksichtigen ist.“ Zahlreiche Gerichtsentscheidungen hätten nach der Unterhaltsrechtsreform 2007 den Eindruck erweckt, dass der nacheheliche Unterhaltsanspruch beim Fehlen ehebedingter Nachteile regelmäßig befristet oder gekürzt wird. Mit der gesetzlichen Änderung des § 1578 b BGB werde die Rechtsprechung ein Mittel haben, um von einer Kürzung oder Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach einer langjährigen Ehe abzusehen, auch wenn keine konkreten ehebedingten Nachteile messbar seien. „Die Frauen Union der CDU hat erst jüngst auf ihrer Kreisvorsitzenden-Konferenz im September einen stärkeren Schutz für Frauen aus langjährigen Ehen gefordert. Diese Rechtsänderung ist ein Erfolg für Frauen“, freut sich Maria Böhmer. |