Kinder haben Anrecht auf Namen anonymer Samenspender

 


Die Namen von anonymen Samenspendern müssen ihren Kindern verraten werden, wenn diese ihren Vater kennen wollen. Die Klage einer Tochter hatte vor Gericht Erfolg.


Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter sich per Samenbank anonym befruchten lassen hatte.


Der Bundesgerichtshof hatte 1989 zwar bereits entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Allerdings gibt es in Deutschland bisher keine Rechtsverordnung, die diese Frage genau regelt. Erst seit 2007 müssen laut Gewebegesetz Unterlagen über eine Samenspende 30 Jahre lang aufgehoben werden.Vor dem Landgericht Essen hatte die Klägerin in erster Instanz keinen Erfolg. Der beklagte Mediziner berief sich auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die heute 22 Jahre alte Klägerin geboren war.

Theoretisch können auf Samenspender auch Unterhaltsansprüche zukommen. Zum Beispiel, wenn die Empfängerin des Spermas eine alleinstehende Frau ist. Möglich ist Samenspende sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Paare. Einige Bundesländer verlangen dafür allerdings einen notariellen Vertrag, in dem die gegenseitige finanzielle Absicherung festgeschrieben ist.

Es hängt von der Samenbank ab, ob sie Ärzten auch für alleinstehende oder homosexuelle Frauen Sperma zur Verfügung stellt. Diese Samenspenden gelten als Graubereich, sind aber auch nicht ver

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