Pflege-Zusatzversicherung

 


Berlin, 08.02.2013

In den kommenden Jahren ist mit einem Anstieg von Pflegebedürftigen zu rechnen. Die Förderung der privaten Pflege-Vorsorge soll die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen. Die gesetzliche Regelung ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

 

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