Vertrauliche Geburt:Hilfe für Frauen in Not!

 


Berlin,13.03.2013

„Das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetz zur vertraulichen Geburt ist das Ergebnis langjähriger Beratungen im Deutschen Bundestag. Eine schwierige Rechtsgüterabwägung zwischen der existenziellen Notlage der Schwangeren, einer Geburt unter ärztlicher Begleitung und dem Recht des Kindes auf Herkunft, steht hinter diesem Gesetzentwurf“, erklärt Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU.

Hilfesuchenden Schwangeren, die gegenüber ihrem Umfeld, besonders gegenüber ihren Familien, die Schwangerschaft verheimlichen müssen, wird der Schutz des bestehenden Hilfesystems unter Wahrung ihrer Anonymität ermöglicht.

Die Daten der Mutter werden von der Schwangerschaftsberatungsstelle erfasst und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufbewahrt. Im Alter von 16 Jahren hat das Kind dann das Recht zu erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind.

Maria Böhmer: „Mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt bieten wir Frauen in Not Hilfe an, die ansonsten in ihrer Verzweiflung sich selbst und das Kind gefährden würden. Wir schützen Mutter und Kind und geben Ärzten Rechtssicherheit.“

 

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