Vertrauliche Geburt

Schutz von Mutter und Kind

 


Frauen, die in einer krisenhaften Lebenssituation ein Kind erwarten, brauchen verlässliche Unterstützung. Die vertrauliche Geburt kann in Ausnahmesituationen eine Alternative zur regulären, meldepflichtigen Geburt sein.

Der Bundestag hat heute das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen.

Das Recht auf Herkunft

In einer ohnehin schwierigen Lage schwanger zu werden, kann für eine Frau große Not bedeuten. Einige Schwangere haben Angst, sich ihrem Umfeld anzuvertrauen und bringen ihr Kind heimlich zur Welt. Für Mutter und Kind ist das mit hohen Risiken verbunden. In manchen Fällen kommt es danach zu Kindstötungen oder Aussetzungen.

Die so genannten Babyklappen retten Neugeborenen das Leben und werden auch weiter bestehen bleiben. Sie haben aber zwei Nachteile: Zum einen ändern sie nichts daran, dass die Geburt ohne medizinische Versorgung stattfindet.

Zum anderen wird das abgegebene Neugeborene nie die Gelegenheit haben, etwas über seine leibliche Herkunft zu erfahren. Das Recht, um seine Abstammung zu wissen, ist aber wichtiger Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Vertraulich statt anonym

Das Gesetz zur vertraulichen Geburt schafft eine Balance zwischen den unterschiedlichen schutzwürdigen Belangen. Danach kann eine werdende Mutter ihr Kind sicher in einem Krankenhaus zur Welt bringen, ohne dort ihre Identität preiszugeben.

Allein die Beratungsstelle nimmt den richtigen Namen der Frau auf und gibt die Daten verschlossen in einem Umschlag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zur Aufbewahrung.

Entscheidet sich die Mutter nach der Geburt nicht für das Kind, kommt es zu einem Adoptionsverfahren. Das betroffene Kind kann ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Identität seiner leiblichen Mutter erfahren.

Gute Beratung ist entscheidend

Außerdem sollen Hilfsangebote für schwangere Frauen in Konfliktsituationen besser erreichbar werden. Dazu sieht das Gesetz die Einrichtung eines bundesweiten Notrufs vor, der rund um die Uhr eine geeignete Beratungsstelle vermittelt.

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