OLDENBURG/OSNABRÜCKGriechischer Feta-Käse, der keiner ist, Dönerfleisch, das seinen Namen nicht verdient, und Schinken, der vielmehr aus Wasser als aus Fleisch besteht – Schummeleien scheinen in Döner-Imbissen und Pizzerien an der Tagesordnung zu sein. Die Staatsanwaltschaften Oldenburg und Osnabrück haben gegen mehr als 80 Betreiber Verfahren eingeleitet. Sie stehen im Verdacht, ihre Kunden mit falsch deklarierter Ware getäuscht zu haben.
43 Ermittlungsverfahren im Bereich der Oldenburger Staatsanwaltschaft sind das Resultat gezielter Kontrollen, die die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Osnabrücker Staatsanwaltschaft und dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) auf den Weg gebracht hat.
Wie Roland Herrmann, Leitender Oberstaatsanwalt in Oldenburg, gegenüber dieser Zeitung erklärte, wurde in elf Fällen ein Strafbefehl in der Größenordnung zwischen 1000 und 3000 Euro erlassen. Der Rest der Verfahren sei teils mit, teils ohne Auflagen eingestellt worden. Bei den Schummeleien handele es sich um falsch deklariertes Dönerfleisch, Feta-Käse, ausländische Getränkedosen ohne deutsche Beschriftung und Schinken.
Wenn der Verbraucher einen Lammfleischdöner bestellt, bekomme er in der Regel einen „Hackfleischdrehspieß nach Dönerart“ erklärt Dr. Alexander Retemeyer, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Dabei sei die Definition „Döner“ in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches genau vorgeschrieben: Danach bestehe ein Döner aus dünnen Fleischscheiben mit einem Hackfleischanteil von höchstens 60 Prozent. In den Dönerbuden bestehe jedoch der Spieß in Regel nur aus Hackfleisch, sagt der Sprecher. „Das ist einfach billiger als reines Scheibenfleisch.“
Auch bei Schinken wurden die Kontrolleure fündig. Vielfach werde ein Produkt aus dem Großhandel verwendet, dass zur Hälfte aus Wasser besteht und zur anderen Hälfte aus zerkleinertem Fleisch, Zusätzen und fleischfremden Eiweiß wie Soja oder Milcheiweiß, so Retemeyer.
Wenn ein Gastronom „Pizza mit Schinken“ oder „Salat mit Schinken“ ausschreibt, müsse er auch einen Schinken verwenden, erklärt Retemeyer. Auch beim Feta-Käse greifen die Betreiber in die Trickkiste. Der Staatsanwaltschaft zufolge müsse Käse mit diesem Namen aus einer bestimmten Provinz Griechenlands stammen und aus Schafs- und Ziegenmilch bestehen. Der Einsatz von Kuhmilch sei unzulässig. Wer andere Sorten als griechischen Feta deklariere, verstoße gegen das Markengesetz.
Häufig fanden die Kontrolleure statt des griechischen Käses nachgemachten „Schafskäse“ aus einer Mischung aus Pflanzenfett und Magermilch sowie Milchsäurebakterienkulturen, Lab und Salz, sagt Alexander Retemeyer. In insgesamt 45 Fällen leitete die Osnabrücker Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren ein.