Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Strafen rechnen, "Sex - Flatrates" sollen verboten werden. Das erfuhr F.A.Z. aus dem Gesundheitsministerium.
Von Reiner Burger und Rüdiger Soldt
Die künftige große Koalition aus CDU und SPD strebt an, Armuts- und Zwangsprostitution mit neuen Straftatbeständen härter zu ahnden. In der Koalitionsvereinbarung ist von einer „umfassenden Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes“ die Rede. Die stellvertretende Bundesvorsitzende der Frauen-Union und geschäftsführende parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), kündigte im Gespräch mit der F.A.Z. eine „Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe“ sowie einen neuen Straftatbestand an, der die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen von Zwangsprostituierten unter Strafe stellt. „Wer Zwangsprostituierte wissentlich und brutal ausbeutet, soll auch damit rechnen müssen, dass zu Hause die Polizei vor der Tür steht“, sagte Frau Widmann-Mauz.
Die CDU-Politikerin kündigte zudem an, die rechtliche Situation von Zwangsprostituierten zu verbessern, die in einem Strafverfahren oder durch eine Aussage bei der Polizei einen Beitrag zur Aufklärung von Zwangsprostitution leisteten. Auch sollen menschenverachtende Praktiken wie „Flatrate-Sex“ künftig verboten werden, darüber seien sich CDU und SPD einig gewesen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Koalitionsvereinbarung festgehalten worden sei.
Schwarzer fordert noch schärfere Regelungen
Der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer gehen die Vereinbarungen von SPD und CDU zur Bekämpfung der Zwangsprostitution in der Koalitionsvereinbarung nicht weit genug. Sie fordert eine „Generalrevision“ des 2002 von der rot-grünen Bundestagsmehrheit beschlossenen Prostitutionsgesetzes. Frau Schwarzer sprach sich nicht dafür aus, Prostitution wieder per Gesetz als sittenwidrig zu definieren, jedoch müsse sich in der Novelle der Norm die Formulierung finden, dass Prostitution gegen die Menschenwürde verstoße. Kritisch sieht Frau Schwarzer die Absicht von CDU und SPD, lediglich „ordnungspolitische Kontrollmöglichkeiten“ im Gesetz zu verbessern, dies müsse Aufgabe der Polizei sein.
Die baden-württembergische Landesvorsitzende der Grünen, Thekla Walker, forderte ein eigenes Gewerberecht für Bordellbetriebe. Außerdem solle Prostitution künftig erst vom 21. Lebensjahr an erlaubt werden. „Wir müssen den Straftatbestand der Ausbeutung neu regeln und enger fassen. Was in der Koalitionsvereinbarung völlig fehlt, sind Aussagen zu einer Anhebung des Mindestalters“, sagte Frau Walker der F.A.Z..