SEPA-Lastschriften werden ab Februar 2014 anders auf dem Kontoauszug ausgewiesen als die bisherigen Einzugsermächtigungen. Da es sich in erster Linie um Zahlenreihen handeln wird, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders wichtig, wachsam zu sein und alle Kontoauszüge zu prüfen.
Die Umstellung auf das einheitliche Euro-Zahlungssystem SEPA ab 1. Februar 2014 ist der letzte große Schritt im Zuge der Euro-Einführung. Jede Überweisung und Lastschrift wird dann im gesamten SEPA-Raum eindeutig identifizierbar sein. Alle Kontoinhaberinnen und -inhaber sind davon betroffen.
Eindeutige Zuordnung nötig
Unterschiedliche nationale Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr wird es nicht mehr geben. Gut für Verbraucherinnen und Verbraucher: fehlgeleitete und langwierige Transaktionen werden der Vergangenheit angehören.
Auch reicht ein Bankkonto, um europaweit alle nötigen Transaktionen durchzuführen. Wo dieses Konto ist, entscheidet der Verbraucher. Wer beispielsweise seinen Ruhestand in Spanien verbringt, braucht nicht mehr ein zusätzliches Bankkonto einer spanischen Bank.
Damit das künftige Zahlungssystem reibungslos funktioniert, gibt es für jeden Kontoinhaber eine eindeutige Nummer. Das sind die neue Kontonummer IBAN und die neue "Bankleitzahl" BIC.
Um jede SEPA-Lastschrift eindeutig zuordnen zu können, müssen sich die Lastschriftberechtigten, also Firmen, Behörden oder auch Vereine, mit einer Gläubiger-Identifikationsnummer und der Mandatsreferenznummer ausweisen. Diese neuen Zahlen stehen dann auch auf dem Kontoauszug.
Viele Firmen und Behörden haben die neuen Identifizierungsnummern ihren Kunden bereits schriftlich mitgeteilt. Vor jeder ersten SEPA-Lastschrift müssen sie dies auch tun. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten prüfen, ob die darin gemachten Angaben korrekt sind und die Schreiben aufbewahren.
140 Zeichen für den Verwendungszweck
Unter "Verwendungszweck" gibt es Platz für 140 Zeichen. Ob Stromanbieter oder Krankenversicherung: Bisher reicht der Platz auf dem Kontoauszug, so dass der Einzugsermächtigte klar lesbar und erkennbar ist. Auch wenn künftig Verbraucherinnen und Verbraucher mit mehreren langen Zahlenreihen konfrontiert werden: Es gibt noch genug Platz für Text, um die Erkennbarkeit zu erleichtern.
Was letztlich auf dem Kontoauszug stehen wird, entscheiden die Lastschrifteinreicher. Möglich ist also, dass der Auszug keinen Text mehr enthält. Umso wichtiger: alle Kontoauszüge überprüfen. Anhand der Nummern können Verbraucherinnen und Verbraucher herausfinden, ob eine Lastschrift berechtigt ist oder nicht. Und sollte eine Lastschrift unberechtigt sein, ist es nur möglich, sie mithilfe der Nummern zu widerrufen.
Der europaweite Zahlungsraum SEPA umfasst die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco.