"Pille danach" - nur mit ärztlicher Beratung

 


Berlin, 03.02.2014

„In der Diskussion um die Aufhebung der Verschreibungspflicht der ‚Pille danach‘ plädiert die Frauen Union für eine Beibehaltung der Rezeptpflicht. Für uns stehen die Anliegen der Frauen im Mittelpunkt. Nach Verhütungspannen brauchen sie eine gute Beratung vom Arzt. Wir haben ein dichtes Netz an Ärzten und für Notfälle gibt es Anlaufstellen. Niemand wird alleingelassen“, erklärt Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU.

 

Bei der „Pille danach“ handelt es sich um ein Notfall-Verhütungsmittel auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel. Dieses Arzneimittel kann eine Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr verhindern. Levonorgestrel verzögert den Eisprung und muss spätestens 72 Stunden danach eingenommen werden.

Böhmer: „Ich bin dagegen, die Rezeptpflicht aufzuheben. Am Nachtschalter einer Apotheke ist es nicht möglich, den Frauen die kompetente Beratung zugeben, die sie bei einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt erhalten. Das bessere und neuere Präparat Ulipristalacetat käme als Alternative nicht zum Einsatz, da es nur vom Arzt verschrieben werden kann. Schließlich muss man fragen, wer ein wirtschaftliches Interesse an einer Rezeptfreiheit hat.“

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