Gesetz zur vertraulichen Geburt ab 1.Mai 2014

 



Berlin, 30.04.2014

Zum 1. Mai tritt das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung zur vertraulichen Geburt in Kraft. Schwangere in Not erhalten damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher - und auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.

Maria Böhmer: „Mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt bieten wir Frauen in Not Hilfe an, die ansonsten in ihrer Verzweiflung sich selbst und das Kind gefährden würden. Wir schützen Mutter und Kind und geben Ärzten Rechtssicherheit.“

Hilfesuchenden Schwangeren, die gegenüber ihrem Umfeld, besonders gegenüber ihren Familien, die Schwangerschaft verheimlichen müssen, wird der Schutz des bestehenden Hilfesystems unter Wahrung ihrer Anonymität ermöglicht.

Betroffene Frauen werden während und nach der Schwangerschaft von den rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise sogar aussetzen oder töten.

Die Daten der Mutter werden von der Schwangerschaftsberatungsstelle erfasst und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufbewahrt. Im Alter von 16 Jahren hat das Kind dann das Recht zu erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind.

Damit die neuen Hilfen bekannt werden wird das Gesetz durch eine Informationskampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet:

1. Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher"
Ab dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.

2. Onlineangebot
Die Website www.geburt-vertraulich.de
informiert  ab dem 1. Mai betroffene Frauen umfassend über die neuen und die bestehenden Hilfsangebote für Schwangere.  Ab dem  1. Oktober 2014 erhalten Schwangere hier zudem das Angebot einer anonymen Online-Beratung.

3. Broschüre
Über die neuen Regelungen und Hilfen informiert ausführlich die vom BMFSFJ herausgegebene Broschüre "Die vertrauliche Geburt - Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt". Sie erhalten die Broschüre  unter:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 481009
18132 Rostock
Tel.: 030-182722721
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de
Internet: www. bmfsfj.de


Frauen Union der CDU Deutschlands
Pressesprecherin Silke Adam
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin

Tel. 030 22070 451
Fax 030 22070 439

fu@cdu.de
www.frauenunion.de

Inhaltsverzeichnis
Nach oben