Am Sonntag, 25. Mai 2014, werden die Vertreterinnen/Vertreter Deutschlands im Europäischen Parlament neu bestimmt. In der Stadtverwaltung Oldenburg haben die Vorbereitungen bereits begonnen. Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses am 17. April 2014 werden nun die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Oldenburgerinnen und Oldenburger versendet. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit drei Monaten ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch EU-Bürgerinnen und -Bürger sind wahlberechtigt und können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Stimmabgabe in 88 Wahllokalen
Am Wahltag können Oldenburgerinnen und Oldenburger ihre Stimmen in einem von 88 Wahllokalen im Stadtgebiet abgeben. Die Adresse des jeweiligen Wahllokales ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte zu finden. Darüber hinaus kann man sich hier » das Wahllokal im Stadtplan anzeigen lassen.
Personalausweis oder Reisepass notwendig
Für die Wahl am Wahltag oder die Beantragung von Briefwahlunterlagen benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Die Wahlbenachrichtigungskarte muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Briefwahl finden sie hier »
Wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt
Sollten Sie bis zum 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und nicht sicher sein, ob sie wahlberechtigt sind, können Sie sich im Wahlbüro unter 0441 235 63 melden.
Auch Wohnungslose können wählen
Auch Wohnungslose können an der Europawahl teilnehmen, wenn sie bis zum 4. Mai 2014 im Wahlbüro eine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Das Wahlbüro hält entsprechende Formulare bereit. Für diesen Antrag ist die Vorlage eines aktuellen Personalausweises oder Reisepasses notwendig.
Öffnungszeiten des Wahlbüros
Das Wahlbüro wird ab Montag, 28. April 2014, im Bürgerbüro Mitte, Pferdemarkt 14, Erdgeschoss, links, eingerichtet. Dort können zu den üblichen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr) Briefwahlunterlagen beantragt werden. Auch eine sofortige Stimmabgabe ist möglich.