Untersagungsverfügung mit Sofortvollzug zum 1. September
Der ARGE Duales System Oldenburg ist mit Wirkung zum 1. September 2014 die Sammlung von Altpapier aus privaten Haushaltungen im Wege einer gewerblichen Sammlung im Stadtgebiet Oldenburg durch die Untere Abfallbehörde der Stadt Oldenburg mit Bescheid vom 25. Juni 2014 untersagt worden. Wie die Stadt den Fraktionen im Rat der Stadt Oldenburg bereits im Schreiben vom 12. Juni angekündigt hatte, wurde die Untersagungsverfügung den Rechtsvertretern der ARGE am 25. Juni übermittelt. Der Sofortvollzug zum 1. September wurde angeordnet. Die Verfügung der Untersagung geht zurück auf den Beschluss des Rates der Stadt Oldenburg vom 16. Juli 2012 und den Beschluss des Rates zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 26. August 2013.