Gesetzlicher Mindestlohn beschlossen

Arbeitsmarkt

 

 

Erstmals gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Davon werden 3,7 Millionen Menschen direkt profitieren, zwei Drittel von ihnen sind Frauen.

Die Bundesregierung hatte im April mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie den Mindestlohn auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat diesem mit 535 Ja-Stimmen zugestimmt.

Bundesarbeitsministerin Nahles sagte, die Koalition setze nach mehr als zehnjähriger politischer Debatte mit dem flächendeckenden Mindestlohn einen „Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland“. Der Mindestlohn gilt gleichermaßen in Ost und West. Keine einzige Branche wird ausgenommen.

Nur in Branchen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, sind bis Ende 2016 auch niedrigere Mindestlöhne möglich. Für Erntehelfer und Zeitungsauträger gibt es ebenfalls bis 2017 befristete Ausnahmeregelungen. Spätestens 2017 müssen auch hier 8,50 Euro gezahlt werden.

Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitsnehmervertretern setzt ab 2016 alle zwei Jahre die Lohnuntergrenze fest. Zum 1. Januar 2017 könnte der gesetzliche Mindestlohn damit über 8,50 Euro steigen.

 

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