Mehr erneuerbare Energien, weniger Kosten

Das neue EEG

 

 

Die wichtigsten Punkte:

  • Die staatliche Förderung für Strom aus Sonne, Wind etc. wird gedeckelt. Das heißt: Förderung gibt es nur bis zu einer bestimmten Strommenge. Dadurch sollen Überkapazitäten heruntergefahren und der weitere Umbau unseres Energiesystems planbarer und berechenbarer werden.
  • Bestimmte zusätzliche Förder-Boni entfallen. Außerdem müssen neue Anlagen ab einer bestimmten Größe ihren Strom direkt vermarkten.
  • Ab spätestens 2017 will die Bundesregierung die Höhe der finanziellen Förderung über Ausschreibungen ermitteln. Fünf Prozent der Ausschreibungsmenge werden für ausländische Anbieter geöffnet. Das Ausschreibungs-Verfahren macht die Förderung effizienter und trägt zur Technologieentwicklung bei.
  • Künftig müssen auch Betriebe und Einrichtungen, die ihren eigenen Strom produzieren, EEG-Umlage bezahlen. Dadurch werden die finanziellen Lasten, die mit der Energiewende als Gemeinschaftsaufgabe einhergehen, gerechter verteilt – ohne umweltfreundliche oder effiziente Kraftwerke zu sehr zu belasten.
  • Allerdings werden Kleinanlagen, Anlagen auf „Erneuerbare“-Basis oder mit Kraft-Wärme-Kopplung auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit oder sie erhalten einen günstigeren Umlagesatz.

Mit dem neuen EEG ist die Belastung für die energieintensive Industrie in etwa gleich geblieben. Der Grund: Der Strompreis ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Deutsche Anbieter zahlen im Vergleich zur internationalen Konkurrenz jetzt schon hohe Strompreise. Käme es hier zu einer weiteren Belastung, wären die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Arbeitsplätze in diesen Betrieben gefährdet.

Die „Besondere Ausgleichsregelung“ für die Industrie ist an die neuen europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien angepasst. Die Bundesregierung hat die Leitlinien vorsorglich angewandt, um Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu gewährleisten.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 soll zum 1. August 2014 in Kraft treten. Die Zustimmung der EU-Kommission ist erforderlich. Mit der Generaldirektion "Wettbewerb" der EU-Kommission hat sich das Bundeswirtschaftsministerium am 9. Juli umfassend geeinigt.

 

EEG-Reform 2014

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Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (inklusive "Besondere Ausgleichsregelung")

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Rede von Bundesminister Gabriel anlässlich der Zweiten/Dritten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag am 27. Juni 2014

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Pressestatement von Bundesminister Gabriel nach der Zweiten/Dritten Lesung des EEG im Deutschen Bundestag am 27. Juni 2014

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Pressekonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder zur EEG-Reform am 12. Juni 2014

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Pressekonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder zur EEG-Reform am 1. April 2014

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Statement von Bundesminister Gabriel zur Rechtmäßigkeit nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energien

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Stellungnahme der Verbände zum Gesetzentwurf vom 4. März 2014

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Gesetzentwurf für die Besondere Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen vom 7. Mai 2014

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Eckpunktepapier für die Reform des EEG vom 21. Januar 2014

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Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012

 

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