Mit dem Bundesprogramm Digitale Verwaltung 2020 schafft die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Verwaltung der Zukunft.
So wird die Bundesverwaltung ihre Beschaffungen künftig durchgängig elektronisch abwickeln. Das reduziert Bürokratiekosten bei Unternehmen und Verwaltung. Außerdem entstehen Preis-Rabatte, wenn mehrere Behörden gemeinsam bestellen. Das spart Steuergelder.
Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen klassische Behördengänge entbehrlich zu machen und einfache, schnelle (weil elektronische) und sichere staatliche Dienstleistungen anzubieten.
Auch der Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 ist Teil des Regierungsprogramms "Digitale Verwaltung 2020". Die Open-Data-Charta ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz im Regierungs- und Verwaltungshandeln. Ziel ist der offene Zugang zu Verwaltungsdaten. Die Bandbreite dieser Daten ist groß. Sie reicht von der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik über Entwicklungshilfedaten und Sozialbudgets bis zu Daten der Deutschen Digitalen Bibliothek und dem gesamten Inhalt des Datenportals des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Für all diese Reformen schafft das Programm Digitale Verwaltung 2020 verbindlichen Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung auf und bringt die Umsetzung des E-Government-Gesetzes in der Bundesverwaltung mit konkreten Projekten auf den Weg.
Das Bundeskabinett hat das Programm Digitale Verwaltung 2020 und die Open-Data-Charta am 17. September 2014 beschlossen.
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