Erstmals gilt ab dem 1. Januar ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Prozent. Wer in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig sein altes Kfz-Kennzeichen behalten. Der Bund übernimmt das BAföG vollständig. Diese und viele andere Neuregelungen treten zum Jahresanfang 2015 in Kraft.
Die Neuregelungen betreffen folgende Bereiche:
Arbeit und Soziales
Gesundheit und Pflege
Steuern und Finanzen
Energie
Verkehr
Familie
Bildung und Forschung
Inneres und Recht
Verbraucherschutz
Europa
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