Oftmals ist es viel besser, eine Schlichtungsstelle einzuschalten. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Konflikte werden rasch, unbürokratisch und individuell zwischen den Parteien gelöst - auf Augenhöhe. Welche Möglichkeiten der Streitschlichtung es gibt, erfahren Sie hier.
Künftig wird Streitschlichtung noch leichter möglich sein: Dann gibt es flächendeckend Schlichtungsstellen für Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen in Deutschland. Nicht nur - wie bisher - in verschiedenen Branchen und zum Teil sehr spezialisiert. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Außerdem können Verbraucher und Unternehmen in der EU künftig all ihre Streitigkeiten grenzüberschreitend außergerichtlich beilegen. Für die Verbraucher ist die Schlichtung kostenfrei.
Kontaktstellen für Konflikte
Für grenzüberschreitende Konflikte aus Online-Verträgen wird eine deutsche Kontaktstelle benannt, die Verbrauchern, Unternehmern und Streitbeilegungsstellen als Anlaufstelle dient. Die EU-Kommission informiert im Internet über anerkannte Streitbeilegungsstellen in der EU.
Branchenspezifische Streitbeilegung und Mediation
Für Verbraucher gibt es bereits verschiedene branchenspezifische Schlichtungsstellen: Gibt es Streit wegen mangelnder Leistungen bei Flug-, Schiffs-, Bahn- oder Busreisen, hilft das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr bzw. die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp). Wer Ärger etwa mit dem Energieversorger hat, kann sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Darüber hinaus können Streitende - etwa Nachbarn - auf Grundlage des Mediationsgesetzes insbesondere einen nicht vertraglichen Konflikt eigenständig lösen. Wirtschaftsverbände nehmen vielfach private Schiedsgerichte in Anspruch, um bei Verfahren mit hohem Streitwert Kosten zu sparen.
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