Antrag: Stärkung der Schulverwaltung, Entlastung der Schuldirektoren und Rückführung von Verwaltungstätigkeiten in die Behörde
Begründung:
Die Schuldirektoren sind in den letzten Jahren immer mehr mit zusätzlichen, fachfremden Aufgaben wie beispielsweise Vertrags- und Arbeitsrecht betraut worden, so dass deutlich weniger Zeit für pädagogischen Fragestellungen und der Weiterentwicklung der Schule zur Verfügung stehen. Vor allem die Bearbeitung der abrechnungs- und vertragsrechtlichen Aufgaben benötigt viel Zeit. Diese können effizienter durch die Behörde bearbeitet werden und dem Schulleiter bliebe wieder mehr Zeit für seine pädagogischen Aufgaben.
Die Verwaltung entlastet die Schulleitung und unterstützt die Schulleitung bei der Personalplanung sowie bei der Verwaltung des Haushaltsplanes. Sie kann schulinterne Statistiken erstellen und auswerten sowie die Schulleitung und Lehrer in arbeitsrechtlichen und dienstrechtlichen Angelegenheiten beraten.